ZB Ratgeber

Praxisorientierte Informationsschriften

Die praxis­orientierten Rat­geber beantworten die wichtigsten Fragen zu Themen­komplexen wie zum Beispiel "Behinderung und Ausweis" oder "Der besondere Kündigungs­schutz". Zudem liefern sie zum jeweiligen Thema Tipps für die Praxis, verweisen auf die zugrunde liegenden Rechte und Gesetze und listen zuständige Kontakte. 

 

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Nachteilsausgleiche

Im ZB Ratgeber „Nachteilsausgleiche“ geht es um sämtliche Rechte und Hilfen für Menschen mit Behinderung. Neben Fragen und Antworten, gibt es Tipps aus der Praxis. 

ZB Ratgeber Behinderung und Ausweis

Behinderung und Ausweis

Behinderungen beeinträchtigen oft die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft. Häufig schränken sie die Mobilität ein und führen zu zusätzlichen finanziellen Belastungen. Daher ist es empfehlenswert, sich diese Behinderung nachweisen zu lassen. Alles Wichtige zum Antrag, zum Verfahren und weitere Merkmale entnehmen Sie bitte dem ZB Ratgeber „Behinderung und Ausweis“.

Cover des ZB Ratgebers zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein essentieller Teil des Arbeitslebens. Sind Arbeitnehmende länger als 60 Tage innerhalb der vergangenen zwölf Monate erkrankt, sind Arbeitgeber verpflichtet, ein BEM anzubieten. Beschäftigte mit längeren Fehlzeiten wird so der Wiedereinstieg erleichtert und das Verfahren beugt weiteren Ausfallzeiten vor.Wichtige Informationen zum BEM erhalten Sie ausführlich auf den 89 Seiten des ZB Ratgebers.  

Die Fotomontage zeigt das Cover der Zeitschrift ZB Ratgeber Ausgleichsabgabe vor einer weißen Ziegelwand. Auf dem Cover ist eine Frau mit Downsyndrom an einem Computerarbeitsplatz zu sehen.

Ausgleichsabgabe

Das SGB IX verpflichtet zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Wird die gesetzlich vorgeschriebene Quote von fünf Prozent nicht erfüllt, müssen Arbeitgeber Ausgleichsabgabe zahlen. Alles Wichtige zum Thema Ausgleichsabgabe entnehmen Sie diesem ZB Ratgeber.