Versorgungsamt

Versorgungsämter nehmen Aufgaben der sozialen Sicherung wahr. Früher zählte dazu auch die Durchführung der Sozialen Entschädigung. Mittlerweile wurde diese Aufgabe aber vielerorts an andere Stellen übertragen.

Für die praktische Durchführung der Sozialen Entschädigung sind die örtlichen Träger der Sozialen Entschädigung in den Bundesländern verantwortlich. Früher nahmen diese Aufgabe hauptsächlich die Versorgungsämter wahr. Viele Bundesländer haben sie aber an andere Träger übertragen. Zuständig können beispielsweise auch Landratsämter oder Landschaftsverbände sein. Die BIH bündelt die gesetzlichen Aufgaben der Integrations- und Inklusionsämter, der Träger der Sozialen Entschädigung und der Versorgungsverwaltungen in Deutschland.

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