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Versorgungsamt
Das Versorgungsamt ist für die Feststellung einer Behinderung zuständig. Das Amt bescheinigt die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Außerdem zahlt es Versorgungsrenten und Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung.
Nach dem SGB IX stellt das Versorgungsamt fest, ob eine Behinderung vorliegt und welchen Grad der Behinderung (GdB) sie hat. Im Schwerbehindertenausweis bescheinigt es außerdem die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts – zum Beispiel nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) – zahlt es unter anderem Versorgungsrenten und Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung. Die Aufgaben der Versorgungsämter werden in einigen Bundesländern inzwischen von kommunalen Behörden wahrgenommen.
Kontakt/Zuständigkeit
Die Anschriften des zuständigen Versorgungsamtes beziehungsweise der entsprechenden Behörde sind hier zu finden.
Stand: 30.09.2022