Versetzung

Eine Versetzung ist die tatsächliche Veränderung des Arbeitsbereichs, der einem Arbeitnehmer für eine längere Zeit zugewiesen wird. Es kann eine Versetzung in­ner­halb des Betriebs sein, eine Änderung des Arbeitsvertrags oder eine Maßnahme, die der Mitbestimmung durch den Betriebsrat unterliegt.

Nach allgemeinem Arbeitsrecht ist eine Versetzung jede personelle Maßnahme, durch die einem Arbeitnehmer ein anderer Aufgabenbereich für eine längere Zeit zugewiesen wird. Dabei spielt es für den Begriff der Versetzung keine Rolle,

  • ob es sich um eine Versetzung innerhalb des Betriebs handelt,
  • ob die Versetzung eine Änderung des Arbeitsvertrags (Arbeitsverhältnis) notwendig macht oder
  • ob es sich um eine Maßnahme handelt, die der Mitbestimmung durch den Betriebsrat unterliegt.

Versetzung ist stets nur die tatsächliche Veränderung des Arbeitsbereichs.

Versetzung und Umsetzung in der Privatwirtschaft

Die Begriffe Versetzung und Umsetzung sind in der Privatwirtschaft weitgehend de­ckungs­gleich und nicht genau voneinander abgrenzbar (siehe auch Direktionsrecht und Än­de­rungs­kün­di­gung).

Versetzung im Beamtenrecht

Im Bereich des Beamtenrechts wird unter der Versetzung die dauernde Zuweisung einer neuen Tätigkeit unter Verlust der bisherigen Stelle, verbunden mit dem Wechsel der Dienst­stel­le, ver­stan­den. Die Umsetzung ist der Wechsel innerhalb einer Dienststelle auf eine andere Stelle.

Jede Versetzung eines Menschen mit Schwerbehinderung ist eine Entscheidung des Ar­beit­ge­bers, bei der nach § 178 Absatz 2 SGB IX die Schwerbehindertenvertretung zu be­tei­li­gen ist.

Stand: 30.09.2022

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