Umsetzung

Der Begriff ist weitgehend deckungsgleich mit Versetzung. In den Per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­set­ze des öffentlichen Dienstes werden die Versetzung zu einer anderen Dienststelle und die Umsetzung innerhalb der Dienststelle unterschieden.

Der Begriff ist weitgehend deckungsgleich mit Versetzung. In den Per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­set­ze des öffentlichen Dienstes werden die Versetzung zu einer an­de­ren Dienst­stel­le und die Um­set­zung innerhalb der Dienststelle unterschieden.

Stand: 30.09.2022

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