Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Spezielle Förderangebote sollen den Übergang von Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt von der Schule, aus vorgelagerten Berufsförderungs-, Bildungs- sowie Beschäftigungs- oder Rehamaßnahmen erleichtern. Neben finanzieller Förderung ist eine kontinuierliche Begleitung zielführend.

Ein inklusiver Arbeitsmarkt erfordert nicht nur Sicherheit vor Ausgrenzung, sondern auch Of­fen­heit für den Zugang: Dies betrifft den Übergang junger Menschen mit festgestellter (Schwer-)Be­hin­de­rung oder mit son­der­päd­ago­gi­schem Förderbedarf von der Schule sowie den Übergang von der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) auf den allgemeinen Ar­beits­markt.

Übergang Schule – Beruf

Gerade junge Menschen mit wesentlichen Behinderungen und besonderem Un­ter­stüt­zungs­be­darf benötigen Chancen für ein selbstbestimmtes Leben mit eigenem Ein­kom­men aus einem so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Arbeitsverhältnis als Alternative zu einem Platz in einer Werk­statt für Menschen mit Behinderung (WfbM). Ziel ist die um­fas­sen­de Berufsorientierung und kontinuierliche Begleitung bereits in den letzten drei Schul­be­suchs­jah­ren, um einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen (Be­ruf­li­ches Ori­en­tie­rungs­ver­fah­ren).

Dafür unterbreitet die Bundesagentur für Arbeit adressatengerechte Angebote zur Be­rufs­wahl­vor­be­rei­tung, die neben den Interessen und Fähigkeiten der Jugendlichen auch den Aus­bil­dungs- und Arbeitsmarkt berücksichtigen. Die Erfahrungen zeigen: In­di­vi­du­el­le Be­ra­tungs­an­ge­bo­te und eine Einbindung der Integrationsämter sowie weiterer Partner können die Qualität der beruflichen Orientierung nachhaltig steigern, sodass der Übergang in Aus­bil­dung und Arbeit besser gelingt. Die Integrationsämter unterstützen den Be­rufs­wahl­pro­zess junger Menschen mit Behinderungen durch vertiefende Angebote.

Integrationsfachdienste begleiten junge Menschen

Eine zentrale Funktion beim Übergang Schule – Beruf kommt den Integrationsfachdiensten (IFD)zu, die von den Integrationsämtern beauftragt, qualifiziert und finanziert werden. Die In­te­gra­ti­ons­fach­diens­te sind flächendeckend vor Ort präsent. Die IFD-Fachkräfte begleiten die jungen Menschen mit Be­hin­de­run­gen bereits in den letzten drei Schulbesuchsjahren, schät­zen ihre Kompetenzen ein, helfen bei der Akquise von Praktika und begleiten diese. Sie unterstützen die Schulpflichtigen in der Über­gangs­pha­se auf den Arbeitsmarkt und betreuen sie im Betrieb. Daneben beraten die In­te­gra­ti­ons­fach­diens­te die Unternehmen und das betriebliche Umfeld, klären vorab die finanziellen För­der­mög­lich­kei­ten und helfen bei der Antragstellung.

Übergang Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) – allgemeiner Arbeitsmarkt

Die Förderangebote des Integrationsfachdiensts (IFD) für den Übergang aus einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt umfassen:

  • Beratung zu finanziellen Leistungen, insbesondere zum Budget für Arbeit, weiterer Förderungen der Reha-Träger und der begleitenden Hilfe des Integrationsamtes und der Fachstelle
  • die individuelle, behinderungsspezifische Akquise von geeigneten Ausbildungs- Arbeitsplätzen im Be­trieb
  • die Begleitung des gesamten Übergangs von der Vorbereitung in der WfbM
  • Anleitung und Begleitung des gesamten Übergangsprozesses bis hin zur Sicherung des Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatzes

Stand: 30.09.2022

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