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Träger der Sozialen Entschädigung
Träger der sozialen Entschädigung sind im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) für individuelle Leistungen an Kriegsopfer und Wehrdienstbeschädigte sowie deren Hinterbliebenen zuständig.
Bis zum Inkrafttreten des SGB IX zum 1.7.2001 waren die Träger der Sozialen Entschädigung (vormals Hauptfürsorgestelle) für Aufgaben nach dem Schwerbehindertengesetz sowie für Aufgaben im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) zuständig.
Seit dem 1.7.2001 heißt die Behörde, die die Aufgaben nach dem neuen Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX) wahrnimmt, Integrationsamt. Zwischenzeitlich erfolgte zum Teil die Umbenennung in Inklusionsamt.
Die Träger der Sozialen Entschädigung sind seither ausschließlich für die Aufgaben im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) für individuelle Leistungen an Kriegsopfer und Wehrdienstbeschädigte (Kriegsopferfürsorge) sowie ihre Hinterbliebenen zuständig. Die Träger der Sozialen Entschädigung sind zugleich auch Rehabilitationsträger.
Die Träger der Sozialen Entschädigung sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert. In einzelnen Ländern (zum Beispiel Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen) werden die genannten Aufgaben der Träger der Sozialen Entschädigung zum Teil von den Fachstellen für Menschen mit Behinderung im Beruf wahrgenommen.
Die Integrationsämter und Träger der Sozialen Entschädigung haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Träger der Sozialen Entschädigung (BIH) zusammengeschlossen.
Aufgaben
Die Aufgaben der Träger der Sozialen Entschädigung im Überblick:
- Kriegsopferfürsorge (Bundesversorgungsgesetz)
- Berufliche Hilfen
- Erziehungshilfen
- ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt
- Hilfen in besonderen Lebenslagen
- Erholungshilfen
- Kuren
- Wohnungshilfen
- Hilfe zur Pflege
- Altenhilfe
- Krankenhilfe
Stand: 30.09.2022