Sozialversicherungsträger

Die Leistungen für die gesetzliche Sozialversicherung werden von rechtlich selbst­stän­di­gen und vom Staat weitgehend un­ab­hän­gi­gen Körperschaften des öf­fent­li­chen Rechts erbracht, die sich selbst verwalten.

Sozialversicherungsträger sind die Träger der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Un­fall- und Arbeitslosenversicherung. Mit Ausnahme der Pflegeversicherung sind sie zu­gleich Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­trä­ger.

Krankenversicherung

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind insbesondere die

  • Ortskrankenkassen,
  • Innungskrankenkassen sowie
  • Betriebs- und Ersatzkrankenkassen.

Pflegeversicherung

Träger der Sozialen Pflegeversicherung sind die bei den Krankenkassen angesiedelten Pfle­ge­kas­sen.

Rentenversicherung

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind an erster Stelle:

  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
  • Regionalträger
  • Landwirtschaftliche Alterskassen

Unfallversicherung

Träger der Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften (BG) und für den Bereich des öffentlichen Dienstes die Unfallkassen und Unfallversicherungsverbände.

Arbeitslosenversicherung

Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit.

Stand: 30.09.2022

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