Sozialversicherungsträger
Die Leistungen für die gesetzliche Sozialversicherung werden von rechtlich selbstständigen und vom Staat weitgehend unabhängigen Körperschaften des öffentlichen Rechts erbracht, die sich selbst verwalten.
Sozialversicherungsträger sind die Träger der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Mit Ausnahme der Pflegeversicherung sind sie zugleich Rehabilitationsträger.
Krankenversicherung
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind insbesondere die
- Ortskrankenkassen,
- Innungskrankenkassen sowie
- Betriebs- und Ersatzkrankenkassen.
Pflegeversicherung
Träger der Sozialen Pflegeversicherung sind die bei den Krankenkassen angesiedelten Pflegekassen.
Rentenversicherung
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind an erster Stelle:
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Regionalträger
- Landwirtschaftliche Alterskassen
Unfallversicherung
Träger der Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften (BG) und für den Bereich des öffentlichen Dienstes die Unfallkassen und Unfallversicherungsverbände.
Arbeitslosenversicherung
Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit.
Stand: 30.09.2022