Selbstständigkeit, wirtschaftliche
Zur Erhaltung ihrer wirtschaftlichen Selbstständigkeit oder Neugründung einer beruflichen Existenz können Menschen mit Schwerbehinderung Darlehen sowie Zinszuschüsse beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten sie darüber hinaus weitere Leistungen, die ihre Berufsausübung erleichtern.
Existenzgründung und -sicherung
Menschen mit Schwerbehinderung können Darlehen oder Zinszuschüsse zur Gründung und zur Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz in Anspruch nehmen (§ 185 Absatz 3 Nummer 1c SGB IX in Verbindung mit § 21 SchwbAV), wenn
- sie die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit erfüllen,
- sie ihren Lebensunterhalt durch die Tätigkeit voraussichtlich auf Dauer im Wesentlichen sicherstellen können und
- die Tätigkeit unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist.
Weitere Leistungen
Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel folgende Leistungen finanziert werden:
- technische Arbeitshilfen
- eine Arbeitsassistenz
- die Teilnahme an Leistungen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten (§ 24 SchwbAV) im Rahmen der beruflichen Weiterbildung
- Wohnungshilfen (§ 22 SchwbAV)
- Einstellungszuschüsse bei Neugründungen
Stand: 30.09.2022