Seelische Behinderung

Seelische Behinderungen zeigen sich meist im Verhalten und in der Kommunikation und haben unterschiedliche Ursachen, darunter psychische Erkrankungen. Diese sind medikamentös und psychotherapeutisch oft behandelbar und müssen nicht zu seelischer Behinderung oder langfristig eingeschränkter Teilhabe führen.

Seelische (psychische) Behinderungen äußern sich in einer krankhaften Veränderung des Fühlens, Handelns, der Wahrnehmung oder der Orientierung. Sie sind in der Regel nicht auf den ersten Blick sichtbar, sondern zeigen sich im Verhalten und in der Kommunikation. Men­schen mit seelischen (psychischen) Behinderungen stoßen oftmals auf unsichtbare Bar­rie­ren, die durch fehlende Aufklärung und Wissensvermittlung entstehen. Individuell führen unterschiedliche Ursachen zu psychischen Erkrankungen. Diagnosen im klinischen Bereich orientieren sich vielfach an der Beschreibung des Zustandes und des Verlaufs der Erkrankung. Viele psychische Erkrankungen sind medikamentös und psychotherapeutisch gut behandelbar. Demzufolge führt nicht jede psychische Erkrankung zu einer seelischen Behinderung und damit zu einer langfristig eingeschränkten gesellschaftlichen Teilhabe.

Formen seelischer Erkrankung

Seelische Erkrankungen treten in unterschiedlichen Formen auf und äußern sich auf viel­fäl­ti­ge Weise. Gemäß der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und ver­wand­ter Gesundheitsprobleme (ICD-11) werden verschiedene Störungsbilder un­ter­schie­den, wie zum Beispiel:

  • Affektive Störungen mit manischen und depressiven Phasen im Wechsel (sogenannte Bipolare Störung) oder mit anhaltender Depression.
    Bei einer Bipolaren Störung schwankt die Stimmung zwischen manischen Phasen mit Hoch­stim­mung, unter anderem mit extremer Aktivität, Reizbarkeit und Unruhe, und ex­tre­men Tiefphasen, zum Beispiel mit Niedergeschlagenheit, Antriebslosigkeit und markant reduziertem Selbstwertgefühl.
    Depression ist eine schwerwiegende Erkrankung, die unter anderem mit gedrückter Stim­mung, innerer Leere, Interessensverlust, Schlaflosigkeit, Antriebsmangel und erhöhter Ermüdbarkeit, verminderter Konzentrationsfähigkeit und sozialem Rückzug einhergeht.
  • Belastungs- und Anpassungsstörungen mit generellen oder speziellen Angststörungen, sozialer Phobie (Angstzustände bei sozialen Kontakten), Zwangsstörungen (zwanghafte Gedanken oder Handlungen), Belastungsstörungen als Reaktion auf persönlich erfahrene Bedrohungen (zum Beispiel Unfall, Tod, Naturkatastrophe, Verbrechen) oder als so­ma­to­for­me Störungen (starke körperliche Symptome wie Schmerzen oder Herz-Kreis­lauf-Be­schwer­den, die sich nicht auf organische Erkrankungen zurückführen lassen).
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen mit anhaltenden Verhaltensmustern, die sich in starren Reaktionen auf unterschiedliche persönliche und soziale Lebenslagen zeigen (zum Beispiel übersteigertes Misstrauen, soziale Abkapselung, Aggression gegen andere oder sich selbst, abhängige Persönlichkeit).
  • Schizophrene und wahnhafte Störungen mit eingeschränkter und veränderter Wahr­neh­mung der äußeren Wirklichkeit. Bewusstsein, Denken und Fühlen sind tief­grei­fend be­ein­träch­tigt, oft im Verlauf von Phasen. Betroffene fühlen sich zum Beispiel verfolgt oder bedroht, verschließen sich ihrer Umwelt, hören Stimmen, haben Halluzinationen.

Akzeptanz

Vor dem Hintergrund des häufig fehlenden Verständnisses im sozialen Umfeld ist es für viele Menschen mit seelischer (psychischer) Behinderung schwer, über ihre Behinderung offen zu sprechen. Sie haben Angst vor Stigmatisierung und Benachteiligung. Auch sind sie oft nicht in der Lage, ihre Situation richtig einzuschätzen. Beides kann dazu führen, dass sie nicht bereit sind, ihre Behinderung offiziell anerkennen zu lassen. Liegt keine Anerkennung der Schwer­be­hin­de­rung vom Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zu­stän­di­gen Behörde vor, kann der besondere Kündigungsschutz nicht greifen. Daher ist es an­ge­bracht, darauf hinzuwirken, dass ein Anerkennungsantrag gestellt wird.

Beratung und Begleitung am Arbeitsplatz

Im Arbeitsleben ist zu beachten:

  • Psychische Erkrankungen sind einer der Hauptgründe für lange Arbeitsunfähigkeit.
  • Sowohl die Erkrankung selbst als auch die (Neben-)Wirkungen der eingenommenen Me­di­ka­men­te können zu einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit führen.
  • Problematische Verhaltensänderungen von Mitarbeitenden sollten behutsam angesprochen werden, um das veränderte Verhalten zu verstehen und eventuelle Ursachen am Arbeitsplatz zu klären. Dann ist eine gemeinsame Suche nach Lösungen möglich, und gegebenenfalls können betriebliche Unterstützungsangebote frühzeitig hinzugezogen werden.
  • Es sollte eine zentrale Bezugsperson im Betrieb geben, mit der die betroffene Person ihre betrieblichen Angelegenheiten besprechen kann.
  • Arbeitsabläufe und Aufgaben sollten strukturiert und transparent gestaltet sein.
  • Über- wie auch Unterforderung möglichst vermeiden.
  • Eindeutigkeit im Umgang hilft, Verunsicherungen abzubauen.

Die Beratung von Menschen mit seelischer (psychischer) Behinderung, ihrer Arbeitgeber, Vor­ge­setz­ten sowie dem Kollegenkreis bei ar­beits­platz­be­zo­ge­nen Problemen im psy­cho­so­zia­len Bereich ist die Aufgabe der In­te­gra­ti­ons­fach­diens­te. Sie werden von den In­te­gra­ti­ons­äm­tern beauftragt und koordiniert.

Sprechen über Depressionen

Detlev Krieger geht offen mit seiner Depression um. ZB Behinderung & Beruf berichtet, wie es dem Feuerungsmaurer gelang, dank der Unterstützung des Integrationsfachdienstes Gelsenkirchen weiter in seinem alten Job zu arbeiten.

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Stand: 30.09.2022

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