Rentenversicherung, gesetzliche
Die Rentenversicherung gehört zur Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie im Todesfall deren Hinterbliebene. Sie leistet Mittel für die Prävention und Rehabilitation und zahlt neben Altersrente bei Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit.
Die Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten hauptsächlich bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie im Todesfall deren Hinterbliebene.
Aufgaben der Rentenversicherung
Die wesentlichen Aufgaben der Rentenversicherung sind nach dem SGB VI:
- Leistungen zur Prävention und Rehabilitation (Teilhabe)
- Zahlung von Renten (vergleiche Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Altersrente)
- Zahlung von Zusatzleistungen (zum Beispiel Zuschuss zu den Aufwendungen zur Krankenversicherung)
- Zahlung von Beträgen zur Krankenversicherung der Rentner
- Information, Auskunft und Beratung der Versicherten, Rentner und Arbeitgeber
Rentenversicherungsträger
Die gesetzliche Rentenversicherung wird von Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, den Rentenversicherungsträgern (also nicht von privaten Unternehmen), ausgeführt. Sie sind zugleich Rehabilitationsträger. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind seit dem 1.10.2005:
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Regionalträger
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Die landwirtschaftlichen Alterskassen sind zuständig für die Rentenversicherung der landwirtschaftlichen Unternehmer und mitarbeitenden Familienangehörigen.
Stand: 30.09.2022