Rentenversicherung, gesetzliche

Die Rentenversicherung gehört zur Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie im Todesfall deren Hinterbliebene. Sie leistet Mittel für die Prävention und Rehabilitation und zahlt neben Altersrente bei Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit.

Die Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten hauptsächlich bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie im Todesfall deren Hinterbliebene.

Aufgaben der Rentenversicherung

Die wesentlichen Aufgaben der Rentenversicherung sind nach dem SGB VI:

Rentenversicherungsträger

Die gesetzliche Rentenversicherung wird von Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbst­ver­wal­tung, den Ren­ten­ver­si­che­rungs­trä­gern (also nicht von privaten Unternehmen), ausgeführt. Sie sind zugleich Rehabilitationsträger. Träger der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung sind seit dem 1.10.2005:

  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Regionalträger
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die landwirtschaftlichen Alterskassen sind zuständig für die Rentenversicherung der land­wirt­schaft­li­chen Unternehmer und mitarbeitenden Familienangehörigen.

Stand: 30.09.2022

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