Rehabilitationseinrichtungen
In Rehabilitationseinrichtungen werden Maßnahmen zur Rehabilitation und Teilhabe im medizinischen, beruflichen und sozialen Bereich durchgeführt. Die Träger haben zu gewährleisten, dass Rehabilitationseinrichtungen zur Verfügung stehen, die zudem den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen.
Einrichtungen für Menschen mit Behinderung dienen der Durchführung von Maßnahmen zur Rehabilitation und Teilhabe im medizinischen, beruflichen, vorschulischen, schulischen und sozialen Bereich.
Maßnahmen zur Rehabilitation und Teilhabe
- Sonderkindergärten
- Förder- beziehungsweise Sonderschulen (zum Beispiel für Menschen mit Sehschädigung, Hörschädigung oder Körperbehinderung)
- Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation
- medizinisch-berufliche Rehabilitationszentren (mbREHA)
- Berufsbildungswerke (BBW)
- Berufsförderungswerke (BFW)
- wohnortnahe berufliche Rehabilitationseinrichtungen (WBR)
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)
- Wohnheime für Menschen mit Behinderung
Die Rehabilitationsträger haben zu gewährleisten, dass – fachlich und regional – eine erforderliche Zahl von Rehabilitationsdiensten und -einrichtungen zur Verfügung steht (§ 36 Absatz 1 SGB IX). Diese Einrichtungen müssen auch den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen, die zum Beispiel beim barrierefreien Bauen zu beachten sind.
Stand: 30.09.2022