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Rehabilitation
Rehabilitation soll die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung wirksam und gleichberechtigt fördern, Benachteiligungen vermeiden oder ihnen entgegenwirken. Rehabilitation beinhaltet vor allem medizinische, schulische, berufsfördernde und soziale Maßnahmen und Hilfen.
Durch das SGB IX wird der Begriff der Rehabilitation in einen umfassenden Zusammenhang gestellt: Die Praxis der Rehabilitation und die erforderlichen Leistungen (Teilhabe) sollen die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen am Leben in der Gesellschaft in vollem Umfang, wirksam und gleichberechtigt fördern, Benachteiligungen vermeiden oder ihnen entgegenwirken (§ 1 SGB IX). Rehabilitation beinhaltet im Wesentlichen medizinische, schulische, berufsfördernde und soziale Maßnahmen und Hilfen.
Trägerübergreifender Reha-Wegweiser
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) hat einen neuen Wegweiser mit trägerübergreifenden Informationen zur Orientierung im Rehabilitations- und Teilhabesystem herausgebracht. Die Publikation stellt die vielen Facetten dieses Systems dar und ist an den zentralen Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen ausgerichtet.
Der Wegweiser steht auf der BAR-Website als PDF-Dokument kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung.
Stand: 30.09.2022