Mobbing
Mobbing kann innerhalb einer Hierarchie-Ebene vorkommen, aber auch durch Vorgesetzte. Es ist psychisch stark belastend, was oft zu Stress und gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. Mobbing ist kein Rechtsbegriff, dennoch sind Unternehmen verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte ihrer Beschäftigten zu schützen.
Unter Mobbing (aus dem Englischen: to mob = über jemanden herfallen) versteht man eine besondere Art gestörter sozialer Beziehungen und Kommunikation am Arbeitsplatz, in Schulen, Vereinen oder anderen sozialen Zusammenhängen.
Mobbing am Arbeitsplatz ist eine konfliktbelastete Kommunikation unter Kollegen. Die angegriffene Person ist dabei unterlegen und wird über längere Zeit hinweg mit dem Ziel oder dem Effekt des Ausstoßens direkt oder indirekt angegriffen. Die betroffene Person erlebt die Angriffe als Diskriminierung. Umgangssprachlich kann man auch von Psychoterror am Arbeitsplatz sprechen.
Mobbing im Arbeitsrecht
Mobbing ist kein Rechtsbegriff. Es handelt sich vielmehr um eine tatsächliche Erscheinung, die im Rahmen des geltenden Rechtssystems arbeits- und schadensersatzrechtlich zu bewerten ist.
Arbeitsrechtlich ist Mobbing nach Definition des Bundesarbeitsgerichtes das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Beschäftigten untereinander oder durch Vorgesetzte. Entscheidend ist somit nicht eine bestimmte Handlung, sondern ein Gesamtverhalten (§ 3 Absatz 3 AGG). Dieses kann zu einer Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder der Gesundheit der Angestellten und damit zu Schadensersatzansprüchen führen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten zu schützen (§ 241 Absatz 2 BGB).
Mobbing kann es innerhalb einer Hierarchie-Ebene geben, aber auch von „oben nach unten“ oder „von unten nach oben“.
Mobbing als Gesundheitsbelastung
Mobbing als sozialpsychologische Erscheinung kann psychisch sehr stark belasten, es verursacht Stress, der gegebenenfalls zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen auch chronischer Art führt, zum Beispiel Magengeschwüre. Hinzu kommen psychische Probleme wie Angstzustände und Depressionen.
Einen allgemeinen Erfahrungssatz, dass bestimmte „Mobbinghandlungen“ regelmäßig zu bestimmten Gesundheitsschädigungen und damit Schadensersatzansprüchen führen, gibt es nicht. Am Ende eines Mobbingprozesses stehen oftmals Kündigung, längerfristige Krankschreibung oder sogar Frühverrentung der Betroffenen. Nicht selten sind auch Menschen mit einer Schwerbehinderung Mobbingopfer. Eine besondere Herausforderung für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Inklusionsbeauftragte ist es, den Mobbingopfern zur Seite zu stehen und die Entstehungs- und Ursachenzusammenhänge aufzulösen.
Stand: 30.09.2022