Leichte Sprache
Leichte Sprache ist eine Form der schriftlichen und mündlichen Kommunikation, die vor allem für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder geistiger Behinderung entwickelt wurde. Texte sollen durch kurze Sätze, Verzicht auf Fremdwörter und sinnvolle Strukturierung der Inhalte einfach zu verstehen sein.
Leichte Sprache ist eine Form der schriftlichen und mündlichen Kommunikation, die vor allem für und gemeinsam mit Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder geistiger Behinderung entwickelt wurde. Bei Leichter Sprache geht es darum, dass Texte und Sprache einfach zu verstehen sind. Zum Beispiel durch kurze Sätze, Verzicht auf Fremdwörter und sinnvolle Strukturierung der Inhalte.
Um ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können, sind Menschen mit Lernschwierigkeiten auf eine verständliche Sprache angewiesen. Zum Beispiel in Briefen, Verträgen, Formularen, bei Vorträgen oder Gesprächen. In herkömmlicher Sprache werden oft Wörter benutzt, die für Menschen mit Lernschwierigkeiten zu kompliziert sind. Auch komplexe Satzkonstruktionen führen häufig zu Verständnisproblemen.
Sprachregeln für Leichte Sprache
Es gelten feste Regeln für Leichte Sprache. Diese beziehen sich auf die sprachliche und die gestalterische Ebene. Eine wichtige Regel fordert kurze, einfache Sätze in einer gebräuchlichen Sprache. Auf Fremdwörter wird verzichtet oder sie werden erklärt. Wortwiederholungen sind ausdrücklich erwünscht. Die Schriftart sollte klar und serifenlos sein, die Schriftgröße mindestens Arial 14 Punkt entsprechen. Ausreichend große Zeilenabstände, breite Seitenränder und Bilder erleichtern zusätzlich das Lesen und Verstehen.
Die über 40 Regeln für Leichte Sprache wurden vom Netzwerk Leichte Sprache entwickelt, in dem seit 2006 Übersetzer und Prüfer zusammenarbeiten.
Verständlichkeitsprüfung
Alle Texte werden von Menschen mit Lernschwierigkeiten, die als Prüfer für Leichte Sprache arbeiten, gegengelesen und so auf Verständlichkeit geprüft. Erst dann kann das Dokument das Logo für Leichte Sprache erhalten. Dieses zeigt eine lesende Person auf blauem Grund und stammt von der europäischen Organisation „Inclusion Europe“.
Barrierefreiheit durch Leichte Sprache
Bundesbehörden sollen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sollen zur Förderung der Barrierefreiheit vermehrt Informationen in Leichter Sprache bereitstellen. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV verpflichtet sie außerdem dazu, bestimmte Informationen ihrer Internetauftritte in Leichte Sprache zu übersetzen.
Abgrenzung zur einfachen Sprache
Leichte Sprache geht in der Vereinfachung weiter als die „einfache Sprache“. Leichte Sprache richtet sich primär an Menschen mit einer geistigen Behinderung, einfache Sprache an Menschen mit geringer Lese- und Schreibkompetenz. Für einfache Sprache gibt es kein vergleichbares Regelwerk.
Stand: 30.09.2022