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Kündigungsfrist
Bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen sind Fristen zu beachten. Die gesetzlichen Vorgaben für Kündigungsfristen berücksichtigen die Betriebszugehörigkeit. Für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung gilt eine besondere Mindestkündigungsfrist.
Das Arbeitsverhältnis endet nicht sofort mit der Bekanntgabe der ordentlichen Kündigung an den Arbeitnehmer, sondern erst nach Ablauf der im Einzelfall geltenden Kündigungsfrist. Das SGB IX sieht eine 4-wöchige Mindestkündigungsfrist für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung vor (§ 169 SGB IX). Da es sich um eine gesetzliche Vorschrift mit zwingendem Charakter handelt, können für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung kürzere Kündigungsfristen wirksam nicht vereinbart werden. Die Vereinbarung einer längeren Kündigungsfrist ist möglich.
Beginn der Frist
Die Kündigungsfrist beginnt erst mit der Bekanntgabe (Zugang) der Kündigung an den Arbeitnehmer. Dies gilt auch bei Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung, denen im Allgemeinen erst nach Zustimmung des Integrationsamtes (Kündigungsschutzverfahren) gekündigt werden darf.
Die Mindestkündigungsfrist (§ 169 SGB IX) gilt nicht für:
- außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund:
Diese ist ihrem Wesen nach generell fristlos; der Arbeitgeber kann jedoch eine sogenannte „soziale Auslauffrist“ einräumen, die aber keine Kündigungsfrist darstellt; - zustimmungsfreie Kündigungen (§ 173 SGB IX):
Dazu gehört insbesondere die Kündigung durch den Arbeitgeber innerhalb der ersten 6 Monate seit Bestehen des Arbeitsverhältnisses.
Gesetzliche Kündigungsfristen bei Kündigung durch Arbeitgeber (§ 622 Absatz 1 und 2 BGB):
Beschäftigungszeit | Kündigungsfrist für Arbeitnehmer |
---|---|
unter 2 Jahren | 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende |
nach 2 Jahren | 1 Monat zum Monatsende |
nach 5 Jahren | 2 Monate zum Monatsende |
nach 8 Jahren | 3 Monate zum Monatsende |
nach 10 Jahren | 4 Monate zum Monatsende |
nach 12 Jahren | 5 Monate zum Monatsende |
nach 15 Jahren | 6 Monate zum Monatsende |
nach 20 Jahren | 7 Monate zum Monatsende |
Stand: 30.09.2022