Jobcoaching am Arbeitsplatz

Ein Jobcoaching bietet Menschen mit Schwerbehinderung eine individuelle Ein­ar­bei­tung und Unterstützung bei der Arbeit in Betrieben auf dem ersten Ar­beits­markt. Die Leistung dient als Einstieg in ein Arbeitsverhältnis oder zu dessen Erhalt.

Jobcoaching am Arbeitsplatz ist eine individuelle und unmittelbare Unterstützung des Menschen mit Schwerbehinderung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Es ist eine gesetzlich verankerte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Damit können kleinschrittig in einem zeitlich begrenzten Rahmen arbeitsplatzbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden. Es wird in direktem Kontakt mit betrieblichen Vorgesetzten und Arbeitskolleginnen und -kollegen durchgeführt. Das Jobcoaching kommt als Leistung in Betracht, wenn die standardmäßige Einarbeitung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin und die Unterstützungsleistungen des Integrationsfachdienstes nicht ausreichen, um ein Arbeitsverhältnis begründen oder erhalten zu können.

Anlässe für Jobcoaching sind unter anderem verlangsamtes Arbeiten, Leistungseinbußen, Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit, Wiedereinstieg nach Krankheit und Herausforderungen beim Ausbildungsabschluss. Inhaltlich unterscheidet sich das Jobcoaching von Arbeitsassistenz und berufsbegleitenden Diensten, da es keine dauerhafte Unterstützung ist. 

Der zeitlich begrenzte und ergebnisorientierte Prozess umfasst Phasen wie 

  • Auftragsklärung und Planung, 
  • Selbstintegration in die Betriebskultur, 
  • Intervention und Arbeitsgestaltung zur Förderung neuer Arbeitsprozesse sowie 
  • Stabilisierung und Abschluss, bei dem ein Unterstützungssystem für die nachhaltige Integration geschaffen wird. 

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist die aktive Mitwirkung aller Beteiligten im Betrieb.

Mit dem am 13. Juni 2023 verkündeten Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts wurde das Jobcoaching in den Leistungskatalog des § 49 Absatz 8 Satz 1 Nummer 2a SGB IX aufgenommen.

Anleitung und Training

Bei der Unterstützten Beschäftigung ist das Jobcoaching in der Phase der Berufsbegleitung dadurch gekennzeichnet, dass es zur Ausführung der arbeitsvertraglich geschuldeten Inhalte anleitet und diese trainiert, bis am Ende eine erfolgreiche, möglichst eigenständige Über­nah­me (neuer) betrieblicher Aufgaben und eine ausreichende Arbeitsleistung si­cher­ge­stellt werden können.

Ein Jobcoaching umfasst in der Regel 50 bis 60 Fachleistungsstunden über bis zu 6 Monate und sollte maximal 12 Monate dauern. Verlängerungen müssen im Zwischenbericht begründet und genehmigt werden. Das Coaching kann auch als Persönliches Budget gemäß § 29 SGB IX erfolgen.

Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt

Bei Übergängen von der Schule oder der Werkstatt für Menschen mit Schwerbehinderung (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt findet die Unterstützung der Menschen mit Schwerbehinderung an einem Praktikumsplatz in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes statt. Ziel ist hier die Vorbereitung auf ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Stand: 14.06.2023

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