Inklusion

Menschen mit Behinderungen sollen Zugänge zu allen Lebensbereichen und Sozialräumen eröffnet werden. Nach der UN-Behindertenrechtkonvention gehören sie zu einer inklusiven Gesellschaft schon dazu und müssen nicht erst integriert werden.

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen uneingeschränkt dazugehören und mitmachen können. Uneingeschränkt von Alter, Behinderung, Sprache. So zum Beispiel im Bereich Kindertagesstätten und Schulen: Kinder mit und ohne Behinderung spielen und lernen zusammen. Wenn jeder Mensch überall dabei sein kann, am Arbeitsplatz, beim Wohnen oder in der Freizeit: Das ist Inklusion.

Veränderte Sichtweise

Hinsichtlich des Verständnisses von Behinderung und des gesellschaftlichen Umgangs mit Menschen mit Behinderungen hat ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Die mit einer Behinderung einhergehenden Erkrankungen und Beeinträchtigungen wurden in einer defizitären Betrachtungsweise verstanden, sodass man zu der Feststellung kam „er/sie ist behindert“. Weltweite Anerkennung hat zwischenzeitlich eine neue Sichtweise von Behinderung gefunden. Behinderung wird nunmehr verstanden als Ergebnis der Wechselwirkung zwischen Personen und Beeinträchtigungen und den einstellungs- und umweltbezogenen Barrieren, die ihre volle und wirksame Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auf der Basis gleicher Rechte verhindert („er/sie wird behindert“). Diese Sichtweise stellt eine der zentralen Grundlagen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dar und steht spätestens seit der Ratifizierung dieses Übereinkommens durch die Bundesrepublik Deutschland in 2008 im Fokus der (fach-)öffentlichen Diskussion.

Mehr Rechte

Diese Entwicklung geht einher mit einer deutlichen Stärkung der Bürgerrechte von Menschen mit Behinderungen in den vergangenen 25 Jahren. Menschen mit Behinderungen sind Bürger mit den gleichen Rechten wie alle anderen Bürger auch. Ihnen sollen Zugänge in allen Lebensbereichen eröffnet werden.

Die Strukturen im Gemeinwesen sollen heute so entgegenkommend sein, dass Menschen mit Behinderungen ihre Einkäufe, Arztbesuche, Angelegenheiten auf Ämtern und so weiter selbst von Anfang an erledigen können. Sie sollen in keinem Lebensbereich von der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Dieses Gedankengut wird unter dem Begriff „Inklusion“ subsumiert und hat insbesondere durch Inklusion als Zielsetzung der Be­hin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on der Vereinten Nationen ein starkes Gewicht bekommen.

Inklusion bedeutet aber noch mehr

Das Gedankengut der Inklusion bezieht sich auf alle Lebensbereiche (Bildung, Arbeit, Wohnen, Freizeit, gesundheitliche Versorgung und so weiter) und beschränkt sich nicht nur auf Menschen mit Behinderungen, sondern bezieht sich auf alle Menschen (alte und junge Menschen, Familien mit Kindern, Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen und Männer und so weiter). Die in einem Gemeinwesen vorhandenen Ressourcen sollen allen dort lebenden Bürgern zur Verfügung stehen. Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen führt explizit aus, dass Menschen mit Behinderungen nicht verpflichtet werden dürfen, Unterstützung durch besondere Einrichtungen und Dienste zu erhalten.

Abgrenzung zum Begriff Integration

Der Begriff der Integration geht von zwei unterschiedlichen Personengruppen aus: einer relativ homogenen Mehrheitsgruppe und einer kleineren Gruppe an Menschen – zum Bei­spiel die Gruppe der Menschen mit Behinderungen, die in die Gesellschaft noch integriert werden muss.

Das Konzept der Inklusion hingegen beinhaltet eine Abkehr von dieser „2-Klassen-Theorie“. Die Unterscheidung „behindert“ versus „nicht behindert“ wird aufgehoben. Alle Menschen sind gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft („Bürger“) und von Beginn an Teil des Ganzen. Gemeinsamkeiten und Unterschiede erfahren gleichermaßen Wertschätzung, jeder kann sich gewinnbringend in die Gemeinschaft einbringen. Nicht der Mensch muss an die Rah­men­be­din­gun­gen angepasst werden, sondern der Sozialraum muss so gestaltet sein, dass allen Mitgliedern der Zugang zu den Möglichkeiten offen ist. Beim Inklusionsansatz geht es darum, die Orte und Situationen, an denen sich gesellschaftliches Leben abspielt, so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen keine Zugangsbarrieren aufweisen.

Resümee

Zusammengefasst verfolgt Integration das Ziel einer Wiedereingliederung ausgeschlossener Personengruppen, während ein inklusives Konzept bereits den Ausschluss von Personen oder Personengruppen grundsätzlich ablehnt. In diesem Sinne ersetzt Inklusion die Integration nicht, vielmehr ist Integration als ein Weg zur Inklusion zu verstehen

Stand: 30.09.2022

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