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Grad der Schädigungsfolgen (GdS)
Der Grad der Schädigungsfolgen wird ausschließlich im sozialen Entschädigungsrecht und im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung verwendet. Er ist ein Maß für die Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens, der durch ein Ereignis eingetreten ist.
Im Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX) gilt der Grad der Behinderung (GdB) als Maßstab zur Feststellung einer Schwerbehinderung. Der Begriff „Grad der Schädigungsfolgen“ wird ausschließlich im sozialen Entschädigungsrecht und im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung verwendet. Die Beeinträchtigung eines Menschen wird hier nach Graden festgestellt.
Maß für Auswirkungen
Grad der Schädigungsfolgen (GdS) und Grad der Behinderung (GdB) sind Messgrößen für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens. Sie werden nach gleichen Grundsätzen bemessen und haben die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen und nicht nur die Einschränkungen im Erwerbsleben zum Inhalt. Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch, dass der GdS nur auf Schädigungsfolgen aus einem Ereignis (zum Beispiel durch Arbeitsunfall oder Gewalttat) und der GdB auf alle Gesundheitsstörungen, unabhängig von ihrer Ursache, bezogen ist.
Stand: 30.09.2022