Genehmigungsfiktion

Zeitliche Begrenzung von Bewilligungsverfahren für Anträge auf Anspruchsleistungen der Integrationsämter (InA). Nach Ablauf von sechs Wochen ohne Entscheidung des InA gilt die Bewilligung als erteilt.

Anträge auf Anspruchsleistungen der Integrations- und Inklusionsämter sollen möglichst zeitnah bewilligt werden. Dazu wurde mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes eine sogenannte Genehmigungsfiktion beschlossen.

Wenn im konkreten Fall eine Anspruchsleistung, wie Arbeitsassistenz oder Berufsbegleitung, im Rahmen der unterstützten Beschäftigung nach Art und Umfang beantragt wird und das Integrationsamt sechs Wochen lang nicht entscheidet, gilt der Antrag als bewilligt.

Ausnahmen

Die Genehmigungsfiktion gilt jedoch nicht, wenn das Integrationsamt ein Ermessen bei der Entscheidung hat.

Stand: 14.06.2023

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