- Inhalte
Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Das Bundesversorgungsgesetz regelt die soziale Entschädigung für Wehrdienstopfer, Impfgeschädigte und Opfer von Gewalttaten wegen gesundheitlicher oder wirtschaftlicher Folgen einer anerkannten gesundheitlichen Schädigung. Leistungen zahlen die Träger der Sozialen Entschädigung.
Das Bundesversorgungsgesetz regelt die soziale Entschädigung für Kriegsopfer wegen gesundheitlicher oder wirtschaftlicher Folgen einer anerkannten gesundheitlichen Schädigung. Das Gesetz findet entsprechende Anwendung auf Wehrdienstopfer, Impfgeschädigte und Opfer von Gewalttaten. Leistungen erhalten die Beschädigten und ihre Angehörigen sowie die Hinterbliebenen (Witwen, Waisen, Eltern).
Die Träger der Sozialen Entschädigung gewähren als Rehabilitationsträger auf Antrag oder von Amts wegen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Beschädigte (§ 26 BVG).
Stand: 30.09.2022