Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) dient dazu, die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland umsetzen. Es ändert Regelungen in verschiedenen bestehenden Gesetzen. Schwerpunkt ist die Reform des SGB IX. Zudem stärkt es die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen.
Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen – Bundesteilhabegesetz (BTHG) – ist ein sogenanntes Artikelgesetz. Es ändert Regelungen in verschiedenen bestehenden Gesetzen und soll helfen, die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland umzusetzen. Das Bundesteilhabegesetz wurde am 29.12.2016 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die Vorschriften des BTHG sind in 4 Reformstufen in Kraft getreten. Erste Änderungen, unter anderem im Schwerbehindertenrecht, erfolgten bereits am Tag nach der Verkündung beziehungsweise zum 1.1.2017. Die letzte Änderung ist zum 1.1.2023 in Kraft getreten.
Schwerpunkt des Bundesteilhabegesetzes ist die Reform des SGB IX sowie der Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe wurde aus dem „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe herausgelöst und in das neu gefasste SGB IX integriert. Leistungen der Eingliederungshilfe werden klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert.
Rechte der Schwerbehindertenvertretung gestärkt
Neben der Reform sind im neu gefassten SGB IX die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen dahingehend gestärkt, dass die Schwellenwerte für die Heranziehung von stellvertretenden Mitgliedern neu gestaffelt wurden und neben der Vertrauensperson auch das erste stellvertretende Mitglied sowie alle gewählten und herangezogenen stellvertretenden Mitglieder einen Schulungsanspruch haben.
Auch hat die Schwerbehindertenvertretung einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Unterstützung durch eine Bürokraft in angemessenen Umfang.
Mit dem neu eingefügten § 178 Absatz 2 Satz 3 SGB IX ist die ordnungsgemäße Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Kündigung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen.
Stand: 30.09.2022