Berufsberatung
Die Agenturen für Arbeit sind nach Sozialgesetzbuch III für die Berufsberatung zuständig. Für Menschen mit Behinderung gibt es eine qualifizierte, rehaspezifische Beratungs-Teams.
Berufsberatung ist eine im SGB III (Arbeitsförderung) festgelegte Aufgabe der Agenturen für Arbeit (§§ 30 und folgende SGB III). Die Beratung richtet sich nach dem Anliegen und dem Bedarf des einzelnen Ratsuchenden. Sie bezieht sich zum Beispiel auf Fragen der Berufswahl, des Berufswechsels, auf Möglichkeiten der beruflichen Bildung und die Leistungen der Arbeitsförderung. Sofern dies zur Feststellung der beruflichen Eignung erforderlich und gewünscht ist, kann eine medizinische oder psychologische Untersuchung wichtige Informationen zur Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit liefern.
Spezielle Beratungsteams für Menschen mit Behinderung
Für Menschen mit Behinderungen, inklusive Rehabilitanden, sind in den Agenturen für Arbeit spezifisch qualifizierte Mitarbeiter in Reha-/SB-Teams verantwortlich.
Stand: 30.09.2022