Berufliches Fortkommen

Menschen mit Behinderung haben ein gesetzlich definiertes Recht auf berufliches Fortkommen. Daher hat der Arbeitgeber die berufliche Bildung und den Erhalt des Arbeitsplatzes von behinderten Menschen in zumutbarem Umfang bevorzugt zu fördern.

Schwerbehinderte Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern einen Rechtsanspruch darauf, so beschäftigt zu werden, dass sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll ver­wer­ten und weiterentwickeln können. Sie sind zur Förderung ihres beruflichen Fort­kom­mens bei in­ner­be­trieb­li­chen Maßnahmen der beruflichen Bildung bevorzugt zu be­rück­sich­ti­gen und ihre Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen soll erleichtert werden (§ 164 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2–3 SGB IX).

Dies lässt sich beispielsweise durch Berufliche Weiterbildung realisieren.

Förderung ist Pflicht

Der Arbeitgeber hat den einzelnen schwerbehinderten Menschen im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten umfassend zu fördern. Diese besondere Verpflichtung der Arbeitgeber zur Förderung des beruflichen Fortkommens schwerbehinderter Beschäftigter geht über die Beschäftigungspflicht (§ 154 SGB IX) und auch die allgemeine arbeits- beziehungsweise beamtenrechtliche Fürsorgepflicht hinaus.

Sie ist vor dem Hintergrund der erheblichen Vermittlungsprobleme arbeitsuchender schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu sehen und soll dazu beitragen, die bestehenden Beschäftigungsverhältnisse mittel- bis langfristig durch entsprechende berufsbegleitende Qualifizierung zu sichern.

Das Integrationsamt unterstützt dabei schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber durch Leistungen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Zu nennen sind hier vor allem die Leistungen zur Teilnahme an Maßnahmen, die der Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten dienen (§ 185 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1e und § 24 SchwbAV).

BIH-Empfehlung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat Empfehlungen für Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten veröffentlicht.

Stand: 30.09.2022

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