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Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen
Der Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen unterstützt und berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Auch wirkt er mit bei der Förderung von Rehabilitationseinrichtungen und bei der Entscheidungsfindung des Ministeriums zur Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds.
Der Beirat unterstützt und berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Fragen der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und bei Aufgaben der Koordinierung (§ 86 SGB IX). Ferner wirkt er mit bei der Förderung von Rehabilitationseinrichtungen und bei der Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds. Entscheidungen über die Vergabe dieser Mittel trifft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgrund von Vorschlägen des Beirats.
Mitglieder im Beirat
Der Beirat besteht aus 49 Mitgliedern, und zwar aus Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber, der Behindertenorganisationen, der Länder, der kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, der Bundesagentur für Arbeit, der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen, der Sozialhilfeträger, der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, der Einrichtungen zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation sowie der Ärzteschaft.
Stand: 30.09.2022