Ausbildungsmarkt
Um Menschen mit Schwerbehinderung Zugang zum Ausbildungsmarkt zu ermöglichen, stehen besondere Hilfen zur Verfügung wie die Förderung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation. Eine Förderung ist im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben möglich.
Der Ausbildungsmarkt ist bestimmt durch Angebot und Nachfrage von Ausbildungsstellen für eine betriebliche Berufsausbildung (Duales System). Abhängig von Beruf und Region kann sich der Ausbildungsmarkt unterschiedlich darstellen.
Regelung durch das Berufsbildungsgesetz
Eine betriebliche Berufsausbildung erfolgt in anerkannten Ausbildungsberufen nach §§ 4–5 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Weiterhin gibt es besondere Ausbildungsregelungen für Menschen mit (Lern-)Behinderungen nach § 66 BBiG und § 42r HwO („Fachpraktikerausbildungen“). Hierbei handelt es sich in vielen Fällen um Ausbildungen mit reduziertem Theorieanteil. Soweit erforderlich, sind im Einzelfall Ausbildungserleichterungen (Nachteilsausgleiche) möglich.
Das Berufsbildungsgesetz enthält weitere Instrumente, wie zum Beispiel die Berufsausbildungsvorbereitung für lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen (§ 68 BBiG) und Qualifizierungsbausteine zur Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit (§ 69 BBiG).
Inner- oder außerbetriebliche Ausbildung
Die Berufsausbildung kann in einem Betrieb oder einer außerbetrieblichen Einrichtung erfolgen. Die außerbetriebliche Ausbildung hat das Ziel, die Auszubildenden – möglichst im Anschluss an das erste Ausbildungsjahr – in Betriebe zu vermitteln, damit sie dort ihre Ausbildung fortführen und abschließen können.
Hilfen und Leistungen
Wenn wegen Art oder Schwere einer Behinderung darüber hinaus besondere Hilfen notwendig sind, die eine Förderung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation, zum Beispiel in einem Berufsbildungswerk (BBW) oder in einer vergleichbaren Einrichtung) erforderlich machen, ist eine Förderung im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) möglich.
Eine berufliche Ausbildung kann die Agentur für Arbeit durch allgemeine oder besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützen (siehe Leistungsübersicht).
Stand: 30.09.2022