Arbeitsmarkt

Was unter dem Begriff Arbeitsmarkt zu verstehen ist und welche Beobachtungen die Bundesagentur für Arbeit dazu anstellt.

Unter dem Begriff Arbeitsmarkt versteht man Angebot und Nachfrage von Arbeitskräften für eine abhängige entlohnte Beschäftigung. Das Angebot von Arbeitskräften bestimmt sich aus dem sogenannten Erwerbspersonenpotenzial. Es setzt sich zusammen aus den Erwerbstätigen, den registrierten Arbeitslosen und der stillen Reserve. Die Nachfrage repräsentiert das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot im Inland.

Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

Die Bundesagentur für Arbeit hat unter anderem die Aufgabe, diesen Arbeitsmarkt zu beobachten, Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zu betreiben und darüber regelmäßig zu be­rich­ten (§§ 280 und folgende SGB III).

Der Arbeitsmarkt kann dabei unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden, zum Beispiel nach Regionen, nach Wirtschaftszweigen, oder nach Berufen. Zudem wird nach bestimmten Gruppen unterschieden:

 

Besonderer Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderungen, die nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, haben die Möglichkeit, zum Beispiel in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) eine geeignete Beschäftigung zu finden.

Stand: 30.09.2022

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