Arbeitnehmer
Wer eine abhänginge und weisungsgebundene Tätigkeit ausübt, gilt arbeitsrechtlich unabhängig von der Beschäftigtengruppe als Arbeitnehmer. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz zählen leitende Angestellte nicht dazu.
Arbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und eine vom Arbeitgeber abhängige, weisungsgebundene Tätigkeit ausübt. Hierzu zählen Arbeiter, Angestellte und die zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende). Für Arbeitnehmer gilt das Arbeitsrecht.
Leitende Angestellte mit Schwerbehinderung
Auch leitende Angestellte sind Arbeitnehmer; dennoch gelten für sie vielfach Ausnahmen. Während das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) auf die leitenden Angestellten grundsätzlich keine Anwendung findet, macht das Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX) bei dieser Beschäftigtengruppe keinen Unterschied zu den übrigen Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung.
Stand: 30.09.2022