Altersteilzeit

Eine Altersteilzeitvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist freiwillig. Ein Anspruch kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag oder einer Be­triebs­ver­ein­ba­rung ergeben. Zur Auswahl stehen das Teilzeitmodell und das Block­mo­dell.

Das Altersteilzeitgesetz (AtG) ermöglicht älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente. Eine Altersteilzeitvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist freiwillig. Ein Anspruch kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Es stehen zwei Altersteilzeitmodelle zur Auswahl.

Teilzeitmodell

Die Arbeitszeit beträgt für die gesamte Dauer des Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisses die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit.

Blockmodell

Es gibt eine Arbeits- und eine Freistellungsphase. In der Arbeitsphase ändert sich am Umfang der Arbeitszeit nichts. Die dadurch „vorab“ erbrachte Arbeitsleistung wird dann in der Freistellungsphase in Freizeit abgegolten.

Stand: 30.09.2022

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