Abwicklungsvertrag
Ein Abwicklungsvertrag regelt die Art und Weise, wie ein Arbeitsverhältnis nach erfolgter fristgerechter Kündigung abgewickelt wird. Dabei sind bestimmte Rechte zu gewährleisten, insbesondere der Kündigungsschutz für Menschen mit Schwerbehinderung.
Ein Abwicklungsvertrag regelt die Modalitäten der Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach einer fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbst ist – anders als bei einem Aufhebungsvertrag – nicht Gegenstand der Vereinbarung.
Kündigungsschutz für Menschen mit Schwerbehinderung
Die Einhaltung aller kündigungsschutzrechtlichen Bestimmungen, wie der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen ist zu gewährleisten.
Der Kündigungsschutz für Menschen mit Schwerbehinderung ist in den §§ 168 bis 175 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) definiert. Zu beachten sind auch die Anhörungsrechte des Betriebsrates nach § 102 BetrVG und der Personalräte nach § 79 BPersVG beziehungsweise die jeweiligen Länderpersonalvertretungsgesetze.
Verzicht auf Kündigungsschutzklage
Mit einem Abwicklungsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer zum Beispiel, auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten. Damit verknüpft wird häufig die Vereinbarung einer Abfindung zugunsten des Arbeitnehmers.
Stand: 30.09.2022