Wohlfahrtsverbände

Wohlfahrtsverbände sind konfessionell, humanitär oder weltanschaulich geprägte In­sti­tu­tio­nen. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind die Sozialhilfe (SGB XII), die Ju­gend­hil­fe sowie Aufgaben in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung.

Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege (Wohlfahrtsverbände) sind auf fast allen Gebieten der sozialen Arbeit tätig. Schwerpunkte der Arbeit sind dabei die Sozialhilfe (SGB IX) und die Jugendhilfe. Daneben werden auch Aufgaben in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen wahrgenommen. Die Wohlfahrtsverbände oder ihre Mitgliedsorganisationen sind vielfach Träger von entsprechenden Rehabilitationseinrichtungen.

Bei den Wohlfahrtsverbänden handelt es sich um konfessionell, humanitär oder welt­an­schau­lich geprägte Institutionen, die sich in ihren Gruppierungen und Organisationen von der Ortsebene bis zum Spitzenverband gliedern.

Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege

Es gibt folgende Verbände der freien Wohlfahrtspflege, auch Spitzenverbände genannt:

  • Arbeiterwohlfahrt (Bonn)
  • Deutscher Caritasverband (Freiburg)
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (Frankfurt am Main)
  • Deutsches Rotes Kreuz (Bonn)
  • Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (Berlin)
  • Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (Frankfurt am Main)

Von den Wohlfahrtsverbänden zu unterscheiden ist in Hessen der Landeswohlfahrtsverband. Bei ihm handelt es sich um einen höheren Kommunalverband, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts überörtliche Aufgaben der Sozial-, Behinderten- und Eingliederungshilfe durchführt. In Hessen ist der Landeswohlfahrtsverband auch Träger des Integrationsamts und somit die in Hessen mit der Ausführung des dritten Teils des SGB IX betraute Stelle.

Auch in anderen Bundesländern finden sich ähnliche Regelungen, die Bezeichnung Lan­des­wohl­fahrts­ver­band besteht aktuell jedoch nur noch in Hessen. Vergleichbare Or­ga­ni­sa­ti­ons­for­men stellen be­zie­hungs­wei­se stellten unter anderem die Land­schafts­ver­bän­de in Nordrhein-Westfalen, der ehemalige Lan­des­wohl­fahrts­ver­band Sachsen, der zwischenzeitlich in Kommunaler Sozialverband Sachsen umbenannt wurde, und die zum 31.12.2004 aufgelösten Landeswohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg dar.

Stand: 30.09.2022

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