Bewerbungsverfahren
Verfasst: Donnerstag 18. Januar 2018, 10:27
Hallo Zusammen,
es geht um die Frage, wie und ab wann muss die SBV in ein Bewerbungsverfahren eingebunden werden. Eigentlich ist es ja klar im § 95 SGB IX geregelt. Aber....
Bei uns in der Firma gibt es eine DV-Einstellungen, in der steht, dass die Bereichsleitungen vor den Vorstellungsgesprächen eine Vorauswahl treffen können. In welcher Art und Weise diese Vorauswahl stattfindet, ist nicht definiert.
Nun habe ich folgendes Problem: In den meisten Abteilungen wird zuerst eine Vorstellungsrunde mit den Bewerbern durchgeführt, bei der die SBV und der PR dabei sind. Nach diesen Vorstellungsgesprächen wir gemeinsam entschieden, wer in die engere Auswahl kommt und somit bei uns hospitieren soll. Nach der Hospitation gibt es noch ein internes Gespräch mit allen Beteiligten um dann zu diskutieren, wer eingestellt wird. So kann ich in dem Verfahren meine Arbeit als SBV gut tun.
Eine Abteilung gibt es allerdings, wo das Bewerbungsverfahren komplett anders läuft. Die Bereichsleitung interpretiert den Satz in der DV so, dass sie mit der Vorauswahl der Bewerber ein "Informationsgespräch" (oder wie auch immer das heißen soll) führt, dies ohne Beteilung der SBV sowie des PR. Dann wird von der Bereichsleitung entscheiden wer zum Hospitieren kommt und erst danach kommt es zum eigentlichen "Vorstellungsgespräch". Da dürfen dann die SBV sowie der PR teilnehmen und es wird so gemacht, als ob hier die "Entscheidung" getroffen wird.
Meine Frage, wo finde ich im Internet ein Arbeitsgerichtsurteil, welches sich genau mit dieser Situation beschäftigt. Ich habe nur ein Urteil vom LAG in Hessen gefunden, aber hier geht es um "Evaluationsgespräche" die vor Beendigung der Bewerbungsverfahrens.
Der PR hat dies schon einmal mit der Geschäftsführung versucht zu besprechen. Allerdings wurde dies mit Hinweis auf die DV direkt abgebrochen.
Ich hoffe dass mir hier jemand helfen kann. Ich wünsche euch allen noch einen schönen Tag. Jutta
es geht um die Frage, wie und ab wann muss die SBV in ein Bewerbungsverfahren eingebunden werden. Eigentlich ist es ja klar im § 95 SGB IX geregelt. Aber....
Bei uns in der Firma gibt es eine DV-Einstellungen, in der steht, dass die Bereichsleitungen vor den Vorstellungsgesprächen eine Vorauswahl treffen können. In welcher Art und Weise diese Vorauswahl stattfindet, ist nicht definiert.
Nun habe ich folgendes Problem: In den meisten Abteilungen wird zuerst eine Vorstellungsrunde mit den Bewerbern durchgeführt, bei der die SBV und der PR dabei sind. Nach diesen Vorstellungsgesprächen wir gemeinsam entschieden, wer in die engere Auswahl kommt und somit bei uns hospitieren soll. Nach der Hospitation gibt es noch ein internes Gespräch mit allen Beteiligten um dann zu diskutieren, wer eingestellt wird. So kann ich in dem Verfahren meine Arbeit als SBV gut tun.
Eine Abteilung gibt es allerdings, wo das Bewerbungsverfahren komplett anders läuft. Die Bereichsleitung interpretiert den Satz in der DV so, dass sie mit der Vorauswahl der Bewerber ein "Informationsgespräch" (oder wie auch immer das heißen soll) führt, dies ohne Beteilung der SBV sowie des PR. Dann wird von der Bereichsleitung entscheiden wer zum Hospitieren kommt und erst danach kommt es zum eigentlichen "Vorstellungsgespräch". Da dürfen dann die SBV sowie der PR teilnehmen und es wird so gemacht, als ob hier die "Entscheidung" getroffen wird.
Meine Frage, wo finde ich im Internet ein Arbeitsgerichtsurteil, welches sich genau mit dieser Situation beschäftigt. Ich habe nur ein Urteil vom LAG in Hessen gefunden, aber hier geht es um "Evaluationsgespräche" die vor Beendigung der Bewerbungsverfahrens.
Der PR hat dies schon einmal mit der Geschäftsführung versucht zu besprechen. Allerdings wurde dies mit Hinweis auf die DV direkt abgebrochen.
Ich hoffe dass mir hier jemand helfen kann. Ich wünsche euch allen noch einen schönen Tag. Jutta