Kündigungsschutz für Initiator einer vereinfachten SchwbV Wahl
Verfasst: Montag 15. Januar 2018, 21:00
Hallo zusammen,
ich bin schwerbehindert (GdB 50, der Firma bekannt) und nachdem man letztes Jahr innerhalb von 9 Jahren Anstellung bei meiner jetzigen Firma bereits zum 2. Mal versucht hat mich aufgrund meiner eingeschränkten Reisefähigkeit in Zusammenhang mit meiner Schwerbehinderung zu einem Aufhebungsvertrag zu drängen, habe ich bei unserem Betriebsrat die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung initiiert.
Bisher gibt es bei uns keine Schwerbehindertenvertretung und wir haben zwischen 5 und 49 Schwerbehinderte und Gleichgestellte in unserem Betrieb. Da wir auch räumlich nicht weit auseinander liegen kommt wohl nur ein vereinfachtes Wahlverfahren in Frage.
Ich selbst bin nicht Mitglied des Betriebsrates, bin aber federführend bei der Wahl der SchwbV beteiligt. Ich möchte auch selbst als Kandidat für die SchwbV antreten.
Nach den Erfahrungen aus dem letzten Jahr befürchte ich jedoch erneuten Druck und Diskriminierungen im Vorfeld der Wahlen. Unter den gegebenen Umständen würde ich gerne den besonderen Kündigungsschutz, wie er bei förmlichen Wahlverfahren für den Wahlvorstand gilt, in Anspruch nehmen.
Welche Möglichkeiten für den Kündigungsschutz im Vorfeld der Wahl gibt es beim vereinfachten Wahlverfahren wenn zum ersten Mal eine SchwbV gewählt wird? Könnt Ihr mir hier helfen?
Viele Grüße, NMa
ich bin schwerbehindert (GdB 50, der Firma bekannt) und nachdem man letztes Jahr innerhalb von 9 Jahren Anstellung bei meiner jetzigen Firma bereits zum 2. Mal versucht hat mich aufgrund meiner eingeschränkten Reisefähigkeit in Zusammenhang mit meiner Schwerbehinderung zu einem Aufhebungsvertrag zu drängen, habe ich bei unserem Betriebsrat die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung initiiert.
Bisher gibt es bei uns keine Schwerbehindertenvertretung und wir haben zwischen 5 und 49 Schwerbehinderte und Gleichgestellte in unserem Betrieb. Da wir auch räumlich nicht weit auseinander liegen kommt wohl nur ein vereinfachtes Wahlverfahren in Frage.
Ich selbst bin nicht Mitglied des Betriebsrates, bin aber federführend bei der Wahl der SchwbV beteiligt. Ich möchte auch selbst als Kandidat für die SchwbV antreten.
Nach den Erfahrungen aus dem letzten Jahr befürchte ich jedoch erneuten Druck und Diskriminierungen im Vorfeld der Wahlen. Unter den gegebenen Umständen würde ich gerne den besonderen Kündigungsschutz, wie er bei förmlichen Wahlverfahren für den Wahlvorstand gilt, in Anspruch nehmen.
Welche Möglichkeiten für den Kündigungsschutz im Vorfeld der Wahl gibt es beim vereinfachten Wahlverfahren wenn zum ersten Mal eine SchwbV gewählt wird? Könnt Ihr mir hier helfen?
Viele Grüße, NMa