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Wie wird nach Unterstützer*innen für den Wahlvorschlag gesucht?

Verfasst: Montag 15. Januar 2018, 17:56
von bereh
Hallo,

bei uns gibt es knapp 240 Wahlberechtigte zur SBV-Wahl und ich möchte mich gerne als Kandidat zur SBV aufstellen lassen. Wenn ich es richtig verstanden habe brauche ich die Unterschriften von 1/20 der Wahlberechtigten auf der Liste des Wahlvorschlages für mich, das wären bei uns mindestens 12 Leute.

Wie finde ich die? Bin ich darauf angewiesen, durch alle Abteilungen zu gehen, überall zu fragen wer schwerbehindert oder gleichgestellt und für meinen Beschäftigtenkreis wahlberechtigt ist? Oder kann ich den Arbeitgeber um eine Liste fragen?

Hierbei stehen meines Erachtens der sinnvolle Datenschutz gegen das berechtigte Interesse, eine Kandidatur zu ermöglichen. Beides ist notwendig. Der Datenschutz ist auch wichtig, das sehe ich ein.

Hat da jmd. Erfahrung oder eine Rechtslage?

AW: Wie wird nach Unterstützer*innen für den Wahlvorschlag gesucht?

Verfasst: Montag 15. Januar 2018, 18:30
von albin.göbel
bereh hat geschrieben:Wie finde ich die?

Hallo, hier hilft evtl. ein Blick in die neue Wahlbroschüre 2018, Seite 49 unten, zur Einsicht ins Wählerverzeichnis, sobald die­ses der Wahlvorstand auslegt, wie folgt:
"Zulässig ist, dass sich der Wahlbewerber handschriftliche Notizen macht."

Momentan sind Sie da wohl zu früh dran, nachdem ja erst im Herbst gewählt wird! Abgesehen davon: Wenn Sie jetzt schon sammeln und ein Unterstützer ist dann im Herbst nicht mehr im Betrieb, nützt Ihnen dessen Stützunterschrift gar nichts!

Viele Grüße
Albin Göbel

AW: Wie wird nach Unterstützer*innen für den Wahlvorschlag gesucht?

Verfasst: Dienstag 16. Januar 2018, 08:26
von bereh
Ja, es ist jetzt im Januar noch zu früh und ich wollte derzeit auch noch keine Wahlvorschläge sammeln sondern frühestens im Sommer. Mein Gedanke war, wenn das erst durch Verwaltung und Rechtsabteilung des Arbeitgebers geht, dann kann es durchaus ein paar Monate dauern bis eine Antwort kommt. Deshalb kümmere ich mich jetzt schon.

Die handschriftlichen Notizen nachdem Wählerlisten ausliegen sind eine Möglichkeit, bieten aber auch keinen richtigen Datenschutz da ich am Ende die Leute ja darüber erreichen kann. Es dürfte ferner ziemlicher Stress werden, innerhalb weniger Tage genügend Unterschriften zusammenzubekommen. Das kann ich ja nicht während meiner Arbeitszeit erledigen sondern muss mir ggf. Urlaub nehmen.

Ich hatte dagegen darauf gehofft, dass der Arbeitgeber die Wahl unterstützen muss und deshalb eine Kontaktmöglichkeit für Kandidaten herstellt, um an die Unterstützerunterschriften zu gelangen.

Gibt es dazu noch andere Meinungen?

AW: Wie wird nach Unterstützer*innen für den Wahlvorschlag gesucht?

Verfasst: Dienstag 16. Januar 2018, 09:07
von albarracin_01
Hallo,

der AG muß nur den formalen Wahlvorgang, also die Tätigkeit des WV, unterstützen.
Die Unterstützung von Kandidaturen ist ihm untersagt. Insbesondere die über das Wählerverzeichnis hinausgehende Verfügbarmachung von AN-Daten für Kandidaten wäre sowohl ein (mE) schwerer Verstoß gegen Wahlgrundsätze, aber auch gegen strafbewehrte Datenschutzvorschriften.

Neben der Einsicht in das Wählerverzeichnis gibt es ja auch noch die Möglichkeit, auf der SB-Versammlung auf Wahlberechtigte zuzugehen. Oder macht die amtierende SBV keine Versammlung ?

AW: Wie wird nach Unterstützer*innen für den Wahlvorschlag gesucht?

Verfasst: Dienstag 16. Januar 2018, 09:21
von bereh
Doch, es gibt einmal jährlich eine SBV-Versammlung, allerdings immer im Spätherbst. Das ist in 2018 erst nach der Wahl. Die Beteiligung ist ferner äußerst dürftig, da kommen kaum ein Dutzend Leute zusammen.

Meine Bedenken wegen Datenschutz hatte ich ja bereits selbst geäußert. Für mich wäre eine gute Lösung, dass ich im Spätsommer eine Bewerber-Email an eine Email-Verteilerliste der Arbeitsstelle schicke und Wahlberechtigte bitte, sich bei mir zu melden. Oder die Verwaltung schickt den Wahlvorschlag als "Memo" herum, wer mag unterschreibt und wenn ich genügend Unterschriften zusammenhabe wird der Vorgang abgeschlossen, damit sich weitere zur Wahl stellen können. Aber solche Ideen gehen vermutlich an der Rechtslage vorbei.

Besten Dank für die Tipps, gerne mehr...

AW: Wie wird nach Unterstützer*innen für den Wahlvorschlag gesucht?

Verfasst: Donnerstag 18. Januar 2018, 16:00
von albin.göbel
bereh hat geschrieben:Es dürfte Stress wer­den­, innerhalb weniger Tage ge­nü­gend Un­ter­schrif­ten zu­sam­men­zu­be­kom­men.
Naja, die Wahl­be­wer­ber haben jedenfalls zusätzlich zum Tag des Aushangs des Wahl­aus­schrei­bens, ab dem ja die Wäh­ler­lis­te ausgelegt wird, volle zwei Wochen Zeit, Stütz­un­ter­schrif­ten zu sammeln (na­tür­lich auch bereits zuvor). Wie kom­men Sie denn auf "wenige Tage"? Das steht so nirgends im Fachschrifttum, geschweige denn in der Wahlordnung. Ein Wahl­vor­stand darf keinesfalls diese Zwei-Wochen-Frist auf "wenige Tage" ver­kür­zen, sagt ua die ne­ue Wahlbroschüre, Seite 52. Sonst wäre das hef­ti­ge Wahl­be­hin­de­rung bzw. Amts­pflicht­ver­let­zung des Wahlvorstands. Sonst ris­kiert der Wahl­vor­stand ggf. Wahl­an­fech­tung (ebenso Wiegand/Hohmann, SchwbVWO, § 5 Rn. 109 m.w.N).

Ausnahmen: Und sollte der letzte Tag der Frist auf einen (landes)gesetzlichen Fei­er­tag in Ihrem Bun­des­land fallen (zB. Re­for­mat­ions­tag, Mi, 31.10.2018, oder Al­ler­hei­li­gen am Do, 01.11.2018), dann hat der Wahl­vor­stand­ die Frist ggf. bis zum nächs­ten betriebsüblichen Arbeitstag zu ver­län­gern im Wahl­aus­schrei­ben.

MERKSATZ: Ist Aus­hang zB. Diens­tag, dann en­det­ die Zwei-Wochen-Frist im­mer auch an einem Diens­tag, also glei­cher Wochentag (§ 188 Abs. 2 BGB) – es sei denn, dass dieser Dienstag ein Fei­er­tag­ ist: Dann aus­nahms­weise Ver­län­ge­rung der Zwei-Wochen-Frist für die Wahl­vor­schlä­ge (vgl. § 193 BGB).

:idea: Wenn aber Wahltag am Dienstag, dann kann das Wahlausschreiben, das sechs Wochen vor der Wahl erlassen werden soll, kein Dienstag sein (so aber offenbar unzutreffend die BIH-Wahl­bro­schü­re, Seite 52, mit zu kurzer Frist im Beispielkasten laut § 5 Absatz 1 Satz 1 SchwbVWO). Bei einem Wahltag am Di, 16.10.2018, muss entgegen dieser ­Bro­schü­re das Wahlausschreiben spätestens am ➔Montag, 03.09.2018, erlassen wer­den und nicht erst am Di, 04.09.2018.

Selbst wenn ein Wahlvorstand in seinem Wahl­aus­schrei­ben rechts­wid­rig eine kür­ze­re Frist reinschreiben soll­te, dann müsste er Wahlvorschläge, die danach in­ner­halb dieser wahl­ord­nungs­recht­li­chen Zwei-Wo­chen-Frist eingehen, dennoch akzeptieren; er darf sie nicht als verfristet ignorieren, da die Fristen der Wahlordnung vorrangig sind (§ 6 Abs. 1 SchwbVWO).

Viele Grüße
Albin Göbel

AW: Wie wird nach Unterstützer*innen für den Wahlvorschlag gesucht?

Verfasst: Freitag 19. Januar 2018, 09:27
von bereh
In meinem Fall handelt es sich um ein Unternehmen mit über 10.000 Beschäftigten unterschiedlicher Beschäftigungsgruppen auf etliche Standorte verteilt, in dem ich mir die knapp 240 Wahlberechtigten herauspicken muss. Die jetzige SBV hat ja Listen und ist von daher im Vorteil, weil die ihre Stützunterschriften in Ruhe einsammeln können.

Ich denke nicht in dem Maße blockiert zu werden, dass ich die Unterschriften gar nicht einsammeln kann. Aber im Vorfeld das Einsammeln nebenbei erledigen zu können wäre entspannter.

Re: Wie wird nach Unterstützer*innen für den Wahlvorschlag gesucht?

Verfasst: Dienstag 13. März 2018, 10:38
von arcus
Hallo bereh,
ich kann Sie gut verstehen. Gute Schwerbehindertenvertretungen können eine ganze Menge bewirken.
Allerdings spielen, wie so oft im Leben, andere Faktoren (vor allem Macht) eine gewichtigere Rollen. Selbst schlechte Schwerbehindertenvertretungen haben aufgrund ihrer rechtlichen Stellung einen eindeutigen Vorteil bei der Wahl.
Bei den jetzigen Machtverhältnissen (Politik, aber auch der große (nicht immer segensreiche) Einfluß der Gewerkschaften) ist eine Änderung der Gesetzeslage nicht zu erwarten.
Deshalb muß man, wenn man positive Veränderungen für die Schwerbehinderten erreichen will, auf anderen Feldern aktiv werden. Facebook, Twitter und Co sind sicher für betriebsinterne Kommunikation nicht geeignet. Aber es gibt auf Firmenebene ähnliche Messengerdienste wie z.B. Yammer,Slack,Mattermost und Co.
Dort sollte es möglich sein eine Seite für Schwerbehinderte einzurichten und regelmäßig und sachkundig über Schwerbehindertenangelegenheiten zu berichten.
Damit kann zumindest teilweise die verkrustete Struktur in innerbetrieblichen Schwerbehindertenangelegenheiten aufgebrochen werden. Auch die Betriebsversammlung bietet eine gute Möglichkeit Schwerbehindertenangelegenheiten gezielt anzusprechen.