SB Urlaubsgeldzahlung
Verfasst: Freitag 12. Januar 2018, 12:10
Hallo Zusammen,
wie Ihr aus dem unteren Text entnehmen könnt, hat unsere Betrieb vor, die 5Tage Sonderurlaub nicht mit Urlaubsgeld zu vergüten. Wir bekommen für 30 Tage Urlaub zusätzlich pro Tag 15Euro(Urlaubsgeld), aber die 5 Tage Sonderurlaub, will der Betrieb nicht mehr mit je 15Euro/Tag vergüten. Bisher wurden sie aber bezahlt.
Diesen Satz find ich sowie unverschämt: Er kann in diesen 5 Tagen zu Hause oder am Strand sitzen und erhält vom Arbeitgeber den normalen Lohn.
Ist das Rechtens?????
Danke für Eure Hilfe
Gerd
Sehr geehrte Frau Engel,
Sie fragten an, wie es sich bei Sonderzahlungen/ Urlaubsgeld für schwerbehinderte Menschen verhält:
Zunächst einmal ist zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld zu unterscheiden. Während Urlaubsentgelt, also die Fortführung der Vergütung (Fortführung des Üblichen Gehalts in der Zeit des Urlaubs) zwingend in § 1 BUrlG festgeschrieben ist, stellt das Urlaubsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers dar, welche hier durch Betriebsvereinbarung geregelt wurde.
Hier erhält der Mitarbeiter für die 5 Tage Schwerbehinderten-Zusatzurlaub eine Vergütung. Er kann in diesen 5 Tagen zu Hause oder am Strand sitzen und erhält vom Arbeitgeber den normalen Lohn.
Zusätzlich haben Sie in der Betriebsvereinbarung eine Sonderzahlung von 1/4 Gehalt, zahlbar mit dem Junientgelt geregelt. Dann bekommt jeder Arbeitnehmer im Juni, gleichgültig ob schwerbehindert oder nicht, 1/4 Extragehalt ausbezahlt. Auf die Schwerbehinderteneigenschaft kommt es insoweit nicht an. Derartiges ist hier nicht geregelt.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Flügel
Rechtsanwältin
wie Ihr aus dem unteren Text entnehmen könnt, hat unsere Betrieb vor, die 5Tage Sonderurlaub nicht mit Urlaubsgeld zu vergüten. Wir bekommen für 30 Tage Urlaub zusätzlich pro Tag 15Euro(Urlaubsgeld), aber die 5 Tage Sonderurlaub, will der Betrieb nicht mehr mit je 15Euro/Tag vergüten. Bisher wurden sie aber bezahlt.
Diesen Satz find ich sowie unverschämt: Er kann in diesen 5 Tagen zu Hause oder am Strand sitzen und erhält vom Arbeitgeber den normalen Lohn.
Ist das Rechtens?????
Danke für Eure Hilfe
Gerd
Sehr geehrte Frau Engel,
Sie fragten an, wie es sich bei Sonderzahlungen/ Urlaubsgeld für schwerbehinderte Menschen verhält:
Zunächst einmal ist zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld zu unterscheiden. Während Urlaubsentgelt, also die Fortführung der Vergütung (Fortführung des Üblichen Gehalts in der Zeit des Urlaubs) zwingend in § 1 BUrlG festgeschrieben ist, stellt das Urlaubsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers dar, welche hier durch Betriebsvereinbarung geregelt wurde.
Hier erhält der Mitarbeiter für die 5 Tage Schwerbehinderten-Zusatzurlaub eine Vergütung. Er kann in diesen 5 Tagen zu Hause oder am Strand sitzen und erhält vom Arbeitgeber den normalen Lohn.
Zusätzlich haben Sie in der Betriebsvereinbarung eine Sonderzahlung von 1/4 Gehalt, zahlbar mit dem Junientgelt geregelt. Dann bekommt jeder Arbeitnehmer im Juni, gleichgültig ob schwerbehindert oder nicht, 1/4 Extragehalt ausbezahlt. Auf die Schwerbehinderteneigenschaft kommt es insoweit nicht an. Derartiges ist hier nicht geregelt.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Flügel
Rechtsanwältin