Zusatzurlaub
Verfasst: Donnerstag 11. Januar 2018, 13:55
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine unserer Mitarbeiterinnen ist seit Mitte November schwerbehindert, sodass ihr für 2017 anteilig für einen Monat Zusatzurlaub zusteht. Bei der Berechnung ergeben sich 0,4166 Tage.
Wie ist mit diesem „Tag“ zu verfahren?
Online auf der Seite von Haufe findet man hierzu folgendes: „Eine Abrundung von Bruchteilen in den Fällen, in denen Bruchteile weniger als einen halben Tag ergeben, erfolgt nicht.“
Im Lexikon Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst 2017 von r.v.Decker heißt es: „Bruchteile, die einen halben Tag überschreiten, sind dabei aufzurunden. Darunter liegende Bruchteile sind nicht abzurunden, sondern in dem Umfang des Bruchteils zu gewähren.“
Auf Ihrer Homepage im Fachlexikon (Stand 11.01.2018) heißt es nur: „Entstehen bei dieser Berechnung Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, so werden sie auf volle Urlaubstage aufgerundet.
2013 hingegen stand im Fachlexikon (Stand 12.04.2013) jedoch noch: „Zusatzurlaubstage, deren Bruchteile weniger als einen halben Tag ergeben, sind weder auf- noch abzurunden. Der Bruchteil des Zusatzurlaubtages ist als stundenweise Arbeitsbefreiung zu gewähren.“
Wie ist nun zu verfahren? Ist der o. g. „Tag“ von 0,4166 als stundenweise Arbeitsbefreiung zu gewähren oder bleibt dieser Wert einfach „stehen“ und damit passiert nichts?
Vielen Dank im Voraus,
Alina Müller
eine unserer Mitarbeiterinnen ist seit Mitte November schwerbehindert, sodass ihr für 2017 anteilig für einen Monat Zusatzurlaub zusteht. Bei der Berechnung ergeben sich 0,4166 Tage.
Wie ist mit diesem „Tag“ zu verfahren?
Online auf der Seite von Haufe findet man hierzu folgendes: „Eine Abrundung von Bruchteilen in den Fällen, in denen Bruchteile weniger als einen halben Tag ergeben, erfolgt nicht.“
Im Lexikon Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst 2017 von r.v.Decker heißt es: „Bruchteile, die einen halben Tag überschreiten, sind dabei aufzurunden. Darunter liegende Bruchteile sind nicht abzurunden, sondern in dem Umfang des Bruchteils zu gewähren.“
Auf Ihrer Homepage im Fachlexikon (Stand 11.01.2018) heißt es nur: „Entstehen bei dieser Berechnung Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, so werden sie auf volle Urlaubstage aufgerundet.
2013 hingegen stand im Fachlexikon (Stand 12.04.2013) jedoch noch: „Zusatzurlaubstage, deren Bruchteile weniger als einen halben Tag ergeben, sind weder auf- noch abzurunden. Der Bruchteil des Zusatzurlaubtages ist als stundenweise Arbeitsbefreiung zu gewähren.“
Wie ist nun zu verfahren? Ist der o. g. „Tag“ von 0,4166 als stundenweise Arbeitsbefreiung zu gewähren oder bleibt dieser Wert einfach „stehen“ und damit passiert nichts?
Vielen Dank im Voraus,
Alina Müller