Seite 1 von 1

Nichteinstellung eines schwerbehinderten Bewerber nach Zustimmung der SchwVetr. und Personlrat

Verfasst: Freitag 15. Dezember 2017, 07:37
von schwebi
Hallo und guten Morgen,

in einem Auswahlverfahren hat sich der Personalstelle und der Schwerbehindertenvertreter darauf verständigt, dass der schwb. Bewerber Bewerber eingestellt werden soll. Der direkte Vorgesetzte war nicht dieser Ansicht und möchte den Schwerbehinderten nicht einstellen. Es wird befürchtet, dass der SchwB. sich nicht ins Team einfügen kann??? bzw. Probleme im Team schaffen könnte, da er schon mehrmals die Arbeitsstelle gewechselt habe...
Nach Zustimmung des Personalrates habe ich nunmehr die telefonische Mitteilung von der Personalstelle vorabbekommen, dass der Dienstherr die Einstellung abgelehnt hat. Eine schriftliche Stellungnahme bekomme ich noch.

Nachdem ich vor der Ablehnungsmitteilung keinerlei Rückmeldungen vom Dienstherrn erhalten habe, ist meine Frage, wie ich mich hier zu verhalten habe.
Ich gehe davon aus, dass sich der direkte zukünfitige Vorgesetzte direkt an den Dienstherrn gewandt hat und auf Grund dessen die Ablehnung bzw. die Nichteinstellung erfolgte...

vielen Dank für eine Rückmeldung

Schwebi

AW: Nichteinstellung eines schwerbehinderten Bewerber nach Zustimmung der SchwVetr. und Personlrat

Verfasst: Montag 18. Dezember 2017, 19:24
von ww
Guten Abend!
Bitte schau mal in das BGB zur allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
AGG & 10 - 15
mfg WW

AW: Nichteinstellung eines schwerbehinderten Bewerber nach Zustimmung der SchwVetr. und Personlrat

Verfasst: Dienstag 19. Dezember 2017, 17:15
von albin.göbel
schwebi hat geschrieben:Probleme im Team schaffen könnte, da er schon mehrmals die Ar­beits­stel­le gewechselt habe ...
Allein daraus zu schließen, dass er nicht teamfähig sei, kann reine "Kaffee­satz­le­se­rei" bzw Mutmaßung sein. Zwingend ist da nichts! Wurde das denn nicht im Vor­stel­lungs­ge­spräch hinterfragt? Auch die SBV kann natürlich im Vor­stel­lungs­ge­spräch sach­dien­li­che Fragen stellen. Wechsel ließe sich z.B. einfach mit befristeten Ar­beits­ver­trä­gen erklären. Ließe sich wohl durch einen Blick in die Ar­beits­zeug­nis­se näher klären. Eine seriöse "Fern­di­ag­no­se" ist da bei einer solch "dünnen" Datenlage in­so­weit nicht möglich.

Viele Grüße
Albin Göbel

AW: Nichteinstellung eines schwerbehinderten Bewerber nach Zustimmung der SchwVetr. und Personlrat

Verfasst: Mittwoch 20. Dezember 2017, 07:52
von schwebi
Hallo,

natürlich wurde in der Vorstellungsrunde die Gründe der zum Teil kurzfristigen Arbeitsverhältnisse hinterfragt und auch plausibel beantwortet. Ebenso wurden die Arbeitszeugnisse gesichtet und mir ist nichts hierbei aufgefallen.

Wie gesagt: Die Personalstellung und auch die Schwerbehindertenvertretung hatte sich für diesen Bewerber ausgesprochen. Nach Zustimmung des Personalrats hatte jedoch der Dienstherr den Bewerber abgelehnt, weil wohl dem direkten Vorgesetzten die "Nase" nicht gepasst hat

Die Stelle wurde jetzt nochmals ausgeschrieben.......