Hallo,
ab wann kann ein 1952 geb. Schwerbehinderter, Behinderung vor 2007, eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen, mit 62 oder 63 Jahren?
Altersrente für Schwerbehinderte
Altersrente für Schwerbehinderte
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist im § 236a SGB VI geregelt. Im angegebenen Paragraphen sind auch Ausnahmeregelungen benannt, welche ich Ihrer Anfrage nicht entnehmen kann.
Sie müssen mindestens 63 Jahre sein, zu Beginn der Altersrente als schwerbehinderter Mensch anerkannt sein und eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, um Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beanspruchen. Trifft das bei Ihnen zu, hätten Sie die Möglichkeit mit 63 Jahren und 1 Monat die Altersrente zu beanspruchen.
Bitte lassen Sie sich genaue Auskünfte vom Berater Ihrer Rentenversicherung geben.
Sie müssen mindestens 63 Jahre sein, zu Beginn der Altersrente als schwerbehinderter Mensch anerkannt sein und eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, um Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beanspruchen. Trifft das bei Ihnen zu, hätten Sie die Möglichkeit mit 63 Jahren und 1 Monat die Altersrente zu beanspruchen.
Bitte lassen Sie sich genaue Auskünfte vom Berater Ihrer Rentenversicherung geben.
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- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55
AW: Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Hallo,
es ist nicht die gesetzliche Aufgabe der Integrationsämter und auch nicht Aufgabe von den Schwerbehindertenvertretungen, Rentenauskünfte zu erteilen, auch nicht im Zusammenhang mit Schwerbehinderung. Aus diesem Grund gibt es auch kein BIH-Forum zum Rentenrecht. Daher sollten Sie unbedingt vor einer Entscheidung Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) aufnehmen.
Sehr gute differenzierte barrierefreie Online-Infos mit Übergangs- bzw. Ausnahmeregelungen finden Sie auf folgenden Webseiten der DRV, um sich einen schnellen Überblick zu verschaffen:
• Überblick:
Altersrente bei Schwerbehinderung
• Servicetelefon
der DRV, kosten- und barrierefrei
• Expertenforum
der DRV, schnell und unkompliziert
• Expertenforum
der DRV, Fragen sbM nach Rente
Viele Grüße
Albin Göbel
es ist nicht die gesetzliche Aufgabe der Integrationsämter und auch nicht Aufgabe von den Schwerbehindertenvertretungen, Rentenauskünfte zu erteilen, auch nicht im Zusammenhang mit Schwerbehinderung. Aus diesem Grund gibt es auch kein BIH-Forum zum Rentenrecht. Daher sollten Sie unbedingt vor einer Entscheidung Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) aufnehmen.
Sehr gute differenzierte barrierefreie Online-Infos mit Übergangs- bzw. Ausnahmeregelungen finden Sie auf folgenden Webseiten der DRV, um sich einen schnellen Überblick zu verschaffen:
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Albin Göbel