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Betriebsüberang nach §613a BGB

Verfasst: Donnerstag 30. November 2017, 16:01
von evhu
Betriebsüberang nach §613a BGB

AW: Betriebsüberang nach §613a BGB

Verfasst: Donnerstag 30. November 2017, 16:32
von albarracin_01
Hallo,

hier hätte vom AG schon längst kraft Gesetzes das Integrationsamt gem. § 84 Abs. 1 SGB IX eingeschaltet werden müssen
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Wenn der AG dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, können auch sie sich direkt an das IA wenden.

Auch ohne Mitarbeitervertretung ist der AG in einem solchen Fall gezwungen, eine Sozialauswahl vorzunehmen, falls es denkbare Arbeitsplatzalternativen gibt. Von einer Sozialauswahl ist im geschilderten Fall aber nichts zu erkennen.

Zusätzlich sollten sie sich unbedingt arbeitsrechtlich beraten lassen - sei es bei der zuständigen Gewerkschaft, sei es bei einem Fachanwalt, da § 613a BGB sowohl für den AG als auch den evtl. widersprechenden AN einige formale Fallstricke beinhaltet.

AW: Betriebsüberang nach §613a BGB

Verfasst: Freitag 1. Dezember 2017, 10:47
von evhu
Hallo,
vielen herzlichen Dank für die hilfreiche Antwort. :-).

AW: Betriebsüberang nach §613a BGB

Verfasst: Mittwoch 13. Dezember 2017, 11:49
von evhu
Hallo,

AW: Betriebsüberang nach §613a BGB

AW: Betriebsüberang nach § 613a BGB

Verfasst: Dienstag 19. Dezember 2017, 21:45
von albin.göbel
... zu arbeitsrechtlichen Fragen bei einem Betriebsübergang gem. § 613a BGB vgl. FAQs & Kommentare bei Hensche so­wie die frü­he­ren Diskussionen hier im Forum.

Viele Grüße
Albin Göbel