Ich habe MS und arbeite seit 12 Jahren als Aushilfe in einem Mini-Job. Jetzt hat man mir ans Herz gelegt das ich doch kündigen soll. In der Firma liegt mein Schwerbehindertenausweis vor. Nun weiß ich nicht was ich machen soll. Ich war immer für die Firma da. Ich weiß selber das ich nicht mehr so gut kann wie früher. Ich bin total verzweifelt.
Meine Frage steht mir eine Abfindung zu??? Sollte ich mich darauf einlassen und kündigen,
Über schnelle Hilfe würde ich mich sehr freuen.
LG sumse1963
Bekomme ich eine Abfindung bei einem Mini Job??
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- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Bekomme ich eine Abfindung bei einem Mini Job??
Hallo,
da der "Mini"-Job ein völlig normales Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten ist, sollten Sie gar nichts von sich aus tun.
es ist der Arbeitgeber, der initiativ werden muß - u.a. durch Einschaltung des Integrationsamtes-, wenn er Probleme mit der Arbeitsleistung sieht.
Entgegen landläufiger Meinung gibt es kein automatisches Recht auf Abfindung bei Kündigungen. Mit wenigen Ausnahmen muß eine Abfindung vom einzelnen AN vor dem Arbeitsgericht erstritten werden, wenn der AG sie nicht von sich aus anbietet.
da der "Mini"-Job ein völlig normales Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten ist, sollten Sie gar nichts von sich aus tun.
es ist der Arbeitgeber, der initiativ werden muß - u.a. durch Einschaltung des Integrationsamtes-, wenn er Probleme mit der Arbeitsleistung sieht.
Entgegen landläufiger Meinung gibt es kein automatisches Recht auf Abfindung bei Kündigungen. Mit wenigen Ausnahmen muß eine Abfindung vom einzelnen AN vor dem Arbeitsgericht erstritten werden, wenn der AG sie nicht von sich aus anbietet.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
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- Beiträge: 701
- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55
AW: Bekomme ich eine Abfindung bei einem Mini Job??
Hallo, zu MS und Arbeit siehe aktuell auch
ZB-Archiv 3/2017 als Schwerpunktthema.
Weitere Infos hier im Forum. Tipp: Sofort
Beratungstermin mit Ihrer Arbeitsagentur.
Kontextlinks:
• Videos Multiple Sklerose und Arbeit
• Merkblatt Arbeitsrecht für Minijobber
• Broschüre Arbeitsrecht für Minijobber
Viele Grüße
Albin Göbel
ZB-Archiv 3/2017 als Schwerpunktthema.
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Viele Grüße
Albin Göbel