Pflichten des BR _ohne_ SBV
Verfasst: Freitag 24. November 2017, 18:24
Guten Tag Kollegen,
in unserem Betrieb gibt es noch keine SBV, wir planen demnächst eine Wahl abzuhalten, aber bis dahin kann noch etwas Zeit vergehen. Daher meine Frage: nach § 93 hat ja auch ein BR die Pflicht, auf einige AG-Verpflichtungen zu achten (71, 72, 81-84). Welche Dinge hat ein BR nun konkret zu tun, wo finde ich das? Es ist immer wieder schwierig, das SGB in die Richtung zu interpretieren. Zum Beispiel verhandeln wir im BR mit dem AG zur Zeit eine Betriebsvereinbarung zum Einstellungsverfahren, da steht aber noch kein Wort zu Schwerbehinderten drin. Was sollte man da beim Bewerbungs- und Einstellungsverfahren in dieser Hinsicht aushandeln?
Danke im Voraus,
Thomas Nagel
Betriebsrat bei der Materna GmbH, Dortmund
in unserem Betrieb gibt es noch keine SBV, wir planen demnächst eine Wahl abzuhalten, aber bis dahin kann noch etwas Zeit vergehen. Daher meine Frage: nach § 93 hat ja auch ein BR die Pflicht, auf einige AG-Verpflichtungen zu achten (71, 72, 81-84). Welche Dinge hat ein BR nun konkret zu tun, wo finde ich das? Es ist immer wieder schwierig, das SGB in die Richtung zu interpretieren. Zum Beispiel verhandeln wir im BR mit dem AG zur Zeit eine Betriebsvereinbarung zum Einstellungsverfahren, da steht aber noch kein Wort zu Schwerbehinderten drin. Was sollte man da beim Bewerbungs- und Einstellungsverfahren in dieser Hinsicht aushandeln?
Danke im Voraus,
Thomas Nagel
Betriebsrat bei der Materna GmbH, Dortmund