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Pflichten des BR _ohne_ SBV

Verfasst: Freitag 24. November 2017, 18:24
von ktnagel
Guten Tag Kollegen,
in unserem Betrieb gibt es noch keine SBV, wir planen demnächst eine Wahl abzuhalten, aber bis dahin kann noch etwas Zeit vergehen. Daher meine Frage: nach § 93 hat ja auch ein BR die Pflicht, auf einige AG-Verpflichtungen zu achten (71, 72, 81-84). Welche Dinge hat ein BR nun konkret zu tun, wo finde ich das? Es ist immer wieder schwierig, das SGB in die Richtung zu interpretieren. Zum Beispiel verhandeln wir im BR mit dem AG zur Zeit eine Betriebsvereinbarung zum Einstellungsverfahren, da steht aber noch kein Wort zu Schwerbehinderten drin. Was sollte man da beim Bewerbungs- und Einstellungsverfahren in dieser Hinsicht aushandeln?
Danke im Voraus,
Thomas Nagel
Betriebsrat bei der Materna GmbH, Dortmund

AW: Pflichten des BR _ohne_ SBV

Verfasst: Montag 27. November 2017, 09:25
von albarracin_01
Guten Tag,

der BR hat dafür Sorge zu tragen, daß die Rechte schwerbehinderter Menschen gewahrt bleiben - im vorliegenden Fall durch eine diskriminierungsfreie Bewerberauswahl. Die gesetzlichen Regelungen zugunsten schwerbehinderter/gleichgestellter Menschen sind auch für die Betriebsparteien nicht dispositiv - es kann durch eine BV nicht zum Nachteil dieser Menschen bzw. ihrer Vertretung eingegriffen werden.

Werden gesetzliche Rechte schwerbehinderter/gleichgestellter Menschen verletzt, ist dies zB bei personellen Einzelmaßnahmen ein Widerspruchsgrund gem. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG.

Aufgrund seines gesetzlichen Auftrages gem. § 80 Abs. 1 Nr. 1 und 4 BetrVG hat ein BR unabhängig vom Bestehen einer SBV einen Schulungsanspruch im Schwerbehindertenrecht. Diesen Schulungsanspruch sollte Ihr Gremium unverzüglich einfordern.

AW: Pflichten des BR ohne SBV

Verfasst: Freitag 1. Dezember 2017, 15:30
von albin.göbel
albarracin hat geschrieben:Den Schulungsanspruch sollte Ihr
Gremium unverzüglich einfordern.
Hallo zusammen, sehe das mit BR-Schulung im "Schwer­behin­der­ten­recht­" genauso wie albarracin nach ständiger Rechtsprechung­ seit 80-er Jahren der Verwaltungs- und Arbeitsgerichtsbarkeit.

Rechtsprechung:
LAG Hamm, 09.03.2007, 10 TaBV 34/06
VGH Kassel, 15.11.1989, HPV TL 2960/87
ktnagel hat geschrieben: gibt es noch keine SBV, wir planen
demnächst eine Wahl abzuhalten...
Die Schulungsprogramme für 2018 der Integrationsämter, die sich großteils auch an BR/PR richten, etwa die ab Frühjahr 2018 anstehenden halb- bzw ganztägigen SBV-Wahlseminare, sollten noch im Lauf dieses Monats alle hier verlinkt werden. TIPPS: Nicht zu lange warten mit An­mel­dungen, da vielfach schnell ausgebucht.

Sollte diese örtl. SBV dieses Betriebs dann die einzige unternehmensweit sein, würden ihr ggf. dann automatisch alle Rechte und Pflichten einer Gesamt-SBV zufallen nach § 97 Abs. 1 Satz 2 SGB IX (§ 180 Abs. 1 Satz 2 SGB IX ab 2018), solange sie die einzige gewählte SBV im Unternehmen ist. Dies jedenfalls dann, sofern dort ein GBR existieren sollte.
ktnagel hat geschrieben:... Welche Dinge hat ein BR nun
konkret zu tun, wo finde ich das?

Vergleiche etwa Fachlexikon sowie hier, und Hilfen zur SBV-Wahl finden Sie hier. Bei Ihrem Integrationsamt können Sie ein kostenfreies Abonnement der Zeitschrift ZB "Behinderung & Beruf" bestellen.

Viele Grüße
Albin Göbel