Zusatzurlaub in der Gehaltsbescheinigung ausweisen
Verfasst: Montag 20. November 2017, 17:19
Guten Tag,
mich hat dieser Tage folgende Fragestellung erreicht:
"Seit Mai diesen Jahres weißt ein Arbeitgeber den Sonderurlaub für schwerbehinderte Mitarbeiter(innen) separat
auf den Lohnabrechnungen unter der Rubrik,, 5 Tage Behindertenurlaub“ aus. Nach mehrfachen Anfragen zum Thema hat der Arbeitgeber nun eingelenkt schreibt nun ...nach & 125 Abs. 2 SGB 9. Der Arbeitgeber hat noch dazu bemerkt, dass die gesetzliche Bezeichnung dieses Urlaubes,, Zusatzurlaub für Schwerbehinderte“ lautet und diese Bezeichnung in den Lohn und Gehaltsabrechnungen legitim ist. Der Fragende erkennt hier eine klare Diskriminierung. Ein Gehaltsnachweis wird mitunter vom Vermieter oder auch einer Bank angefordert, dabei wäre der Status als schwerbehinderter Mensch öffentlich."
Ich darf um Meinungen und Einschätzungen darum bitten.
Besten Dank
Christian Vedder
mich hat dieser Tage folgende Fragestellung erreicht:
"Seit Mai diesen Jahres weißt ein Arbeitgeber den Sonderurlaub für schwerbehinderte Mitarbeiter(innen) separat
auf den Lohnabrechnungen unter der Rubrik,, 5 Tage Behindertenurlaub“ aus. Nach mehrfachen Anfragen zum Thema hat der Arbeitgeber nun eingelenkt schreibt nun ...nach & 125 Abs. 2 SGB 9. Der Arbeitgeber hat noch dazu bemerkt, dass die gesetzliche Bezeichnung dieses Urlaubes,, Zusatzurlaub für Schwerbehinderte“ lautet und diese Bezeichnung in den Lohn und Gehaltsabrechnungen legitim ist. Der Fragende erkennt hier eine klare Diskriminierung. Ein Gehaltsnachweis wird mitunter vom Vermieter oder auch einer Bank angefordert, dabei wäre der Status als schwerbehinderter Mensch öffentlich."
Ich darf um Meinungen und Einschätzungen darum bitten.
Besten Dank
Christian Vedder