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Zusatzurlaub in der Gehaltsbescheinigung ausweisen

Verfasst: Montag 20. November 2017, 17:19
von CVedder
Guten Tag,
mich hat dieser Tage folgende Fragestellung erreicht:

"Seit Mai diesen Jahres weißt ein Arbeitgeber den Sonderurlaub für schwerbehinderte Mitarbeiter(innen) separat
auf den Lohnabrechnungen unter der Rubrik,, 5 Tage Behindertenurlaub“ aus. Nach mehrfachen Anfragen zum Thema hat der Arbeitgeber nun eingelenkt schreibt nun ...nach & 125 Abs. 2 SGB 9. Der Arbeitgeber hat noch dazu bemerkt, dass die gesetzliche Bezeichnung dieses Urlaubes,, Zusatzurlaub für Schwerbehinderte“ lautet und diese Bezeichnung in den Lohn und Gehaltsabrechnungen legitim ist. Der Fragende erkennt hier eine klare Diskriminierung. Ein Gehaltsnachweis wird mitunter vom Vermieter oder auch einer Bank angefordert, dabei
wäre der Status als schwerbehinderter Mensch öffentlich."

Ich darf um Meinungen und Einschätzungen darum bitten.

Besten Dank
Christian Vedder

AW: Zusatzurlaub in der Gehaltsbescheinigung ausweisen

Verfasst: Montag 20. November 2017, 20:38
von albarracin_01
Hallo,

ich sehe eine derartige ausdrückliche Ausweisung ebenfalls als Diskriminierung an.

Zwar wird man nicht verhindern können, das "Wissende" anhand der Zahl der Gesamturlaubstage evtl. eine Schwerbehinderung erkennen können, aber Außenstehende sollten nicht darauf gestossen werden, da damit das Recht auf Verschweigen augehebelt würde. Das Beispiel mit der Vorlage der Lohnbescheinigung bei Banken oder Vermieter ist da mE sehr passend.

AW: Zusatzurlaub in der Gehaltsbescheinigung ausweisen

Verfasst: Freitag 1. Dezember 2017, 21:41
von nobody
hallo - die geschilderte situation hat mich ebenfalls "geschockt" . ich sehe das auch als klare diskriminierung . als ich meine zusätzlichen 5 urlaubstage nach anerkennung von GDB 80 erhielt , wurde das mit keiner silbe auf der gehaltsabrechnung vermerkt . es stehen einfach nur 5 tage mehr unter "urlaubsanspruch" . ....dafür macht man mir das leben anderweitig schwer ;)
roland