Sehr geehrte Damen und Herrn,
Frage:
War längere Zeit krank und ging mit der Wiedereingleiderung in die Firma von Personaerin und wurde mit der Kündigung bedroht obwohl ich einen GDB von 40% habe und ein Verschlechterungsantrag läuft darf Sie das ?
Bin im Schwerbehindertenbereich und fühle mich diskriminiert weil ein Schwerbehinderter Mensch nicht so behandelt wird wie es sein sollte und es werden da auch Prämienlöhner hingestellt und zweierlei Massen gehandelt wird
schweige den von Qualifizierung das ist nicht erwünscht, obwohl Wir die Sachen dazu haben und wissen auch nicht mehr weiter den haben alles probiert mit Schwerbehindertenvertreter , BR und möchte von Ihnen gerne wissen was man noch machen könnte das man zu einem Ziel kommen könnte
SGB
AW: SGB
Moin Moin - ein GDB von 40 sagt noch nicht allzu viel aus ( leider ).
Solltest sofort parallel einen Gleichstellungsantrag bei der AfA stellen.!.
Sogenannte Verschlechterungsanträge können unter Umständen längere Bearbeitungszeit in Anspruch
nehmen als ein Gleichstellungsantrag - deswegen parallel.
Solltest sofort parallel einen Gleichstellungsantrag bei der AfA stellen.!.
Sogenannte Verschlechterungsanträge können unter Umständen längere Bearbeitungszeit in Anspruch
nehmen als ein Gleichstellungsantrag - deswegen parallel.
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- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: SGB
Hallo,
das hier
Bei laufendem Neufeststellungsantrag greift 3 Wochen nach Zugang des Antrages beim Versorgungsamt der vorläufige Kündigungsschutz gem. § 90 Abs. 2a SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__90.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Auch dann darf der AG nicht mehr ohne Zustimmung des Integrationsamtes kündigen.
Um aber Rechtssicherheit zu bekommen, ist es natürlich wie geschrieben empfehlenswert, zusätzlich einen Gleichstellungsantrag zu stellen, der bei der geschilderten Situation mit Kündigungsdrohung auch problemlos "durchgehen" sollte.
das hier
ist ja erst einmal richtig. Allerdings liegen hier ja besondere UmständeMoin Moin - ein GDB von 40 sagt noch nicht allzu viel aus ( leider ).
vor.ein Verschlechterungsantrag läuft
Bei laufendem Neufeststellungsantrag greift 3 Wochen nach Zugang des Antrages beim Versorgungsamt der vorläufige Kündigungsschutz gem. § 90 Abs. 2a SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__90.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Auch dann darf der AG nicht mehr ohne Zustimmung des Integrationsamtes kündigen.
Um aber Rechtssicherheit zu bekommen, ist es natürlich wie geschrieben empfehlenswert, zusätzlich einen Gleichstellungsantrag zu stellen, der bei der geschilderten Situation mit Kündigungsdrohung auch problemlos "durchgehen" sollte.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang