Guten Tag,
Gerne möchte ich Sie zu vollst.Eingliederungsmassnahme un einer therapeut.Wohngruppe um Rat fragen.
Diese Massnahme wurde von einem Arzt indiziert.
Ich beziehe die volle EU Rente für meinen Lebensunterhalt mit 640€
Diese wurde komplett eingezogen für die Massnahme vom Landratsamt.
Ist das Richtig?
Bezuschusst nicht Krankenkasse oder Rentenversicherung diese Massnahme anteilig und ich kann dies rückwirkend noch einreichen?
Zuvor hatte ich ambulant betreutes Wohnen.
Ich hatte Vermögen mit 10.000 Euro.
Auch dieses wurde(abzüglich 2600 Euro) eingezogen obwohl es von mir angespart wurde als Altersvorsorge und eine Sperre /Bank hatte.
Jedoch eine befristete Sperre.
Ist dies auch korrekt?
Ein gesunder Mensch könnte sich nie in solch hohen Geldbeträgen an medizinischen Massnahmen beteiligen-warum.muss das ein kranker?
Das ist dann ein Teufelskreislauf?
Vielleicht denke ich auch falsch ?!
Wäre Ihnen über Ihre Hilfe dankbar.
Freundliche Grüsse
Vollstatiore Eingliederungsmassnahme sgbxii
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- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55
AW: Vollstationäre Eingliederungsmaßnahme SGB XII
Hallo, bei den erwähnten 2600 Euro dürfte es sich um den sog. vormaligen allgemeinen Vermögensschonbetrag handeln, der bis März 2017 galt und der wohl bei Ihnen damals angewendet wurde. Ab April 2017 wurde jedoch dieser Freibetrag deutlich erhöht auf 5000 Euro, so dass seither das Vermögen wesentlich stärker geschützt sein sollte. Vgl. auch PM vom 21.03.2017.Vermögen mit 10.000 Euro wurde (abzüglich 2600 Euro) eingezogen, obwohl es von mir angespart wurde.
Viele Grüße
Albin Göbel