Neuwahl der Stellvertreter - Termin ?

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anetteschoeti

Neuwahl der Stellvertreter - Termin ?

Beitrag von anetteschoeti »

Hallo, guten Morgen

ich bin die Vertrauensperson der SBV und habe 2 Stellvertreter.
1 Stellvertreter ist aus pers. Gründen, vor 2 Wochen, zurückgetreten.
Der 2. Stellvertreter geht am 01.12.2017 in den passiven Teil der Altersteilzeit - steht also auch nicht mehr zur Verfügung.
Somit muß die Vertretung neu gewählt werden.

Muß die neue Vertretung somit direkt am 01.12. schon zur Verfügung stehen - d.h. Neuwahl muß vorher erfolgen -
oder kann die Neuwahl am / nach dem 01.12. erfolgen .
Welche Frist gibt es ?

Vielen Dank für Info.

Gruß
Anette
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

AW: Nachwahl der Stellvertreter - Termin?

Beitrag von albin.göbel »

Anette hat geschrieben:Muß die neue Vertretung somit direkt am 01.12. schon zur Verfügung stehen - d.h. Neuwahl muß vorher erfolgen - oder kann die Neuwahl am/nach 01.12. erfolgen?
Hallo Anette, hier gehts wohl um eine so­ge­nann­te Nachwahl der Stellvertretung im vereinfachten Wahlverfahren gemäß § 21 SchwbVWO. Ob hier schon vor Dezember 2017 nachgewählt werden darf ist in der Literatur aber umstritten. Auf der sicheren Seite seid Ihr jedenfalls, wenn Ihr am/nach Fr, 01.12.2017, nachwählt. Ausführlich zur Nachwahl bezüglich Barrierefreiheit bzw. Einladungsfrist vergleiche Prof. Dr. Kohte auf reha-recht.de, Fachbeitrag B4-2017.
Anette hat geschrieben:Welche Frist gibt es?
Einladen zu dieser Wahlversammlung im Dezember kann und sollte die SBV aber natürlich unbedingt bereits zuvor im Okt. oder im Nov. 2017, zum Beispiel heute.

:!: Jedenfalls zwingend zu beachten ist, dass u.a. das Formular zur Einladung zur Wahlversammlung geändert werden muss im Sinne des § 21 SchwbVWO, sowie für diese Nachwahl unbedingt "entsprechend" textlich gekürzt werden muss, weil sonst irreführend bzw. sinnfrei, so zum Beispiel:
§ 21 statt § 19 SchwbVWO sowie
Nachwahl statt Wahl und natürlich
Streichung*) der Text­teile, soweit nicht­zu­tref­fen­d (siehe dazu die Wahlbroschüre 2014 auf Seite 96 - For­mu­la­rhinweise).

Viele Grüße
Albin Göbel
Formularhinweise Wahlversammlung
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