Seite 1 von 1

Angabe bei 400€ Job

Verfasst: Dienstag 19. September 2017, 12:43
von luther
Hallo allerseits,

kann mir jemand sagen, ob es Sinn macht eine Behinderung ( 80% ) auch bei einem Nebenjob anzugeben?
Ich bin seit 31 Jahren Hauptberuflich tätig und arbeite seit ca. 22 Jahren nebenbei auf 400 € Basis. Seid 2014 habe ich eine Behinderung, die sich körperlich jedoch nicht bemerkbar macht und somit mein Arbeitgeber, bei dem ich auf 400 € Basis arbeite, davon nichts weiß. Ich weiß jedoch nicht, ob es bei einem Nebenjob auch einen besonderen Kündigungsschutz gibt und ob man die Behinderung melden sollte.
Bei meinem Hauptarbeitgeber habe ich diese natürlich angegeben.

Gruß

AW: Angabe bei 400€ Job

Verfasst: Dienstag 19. September 2017, 14:46
von albarracin_01
Guten tag,

ein sog. "Mini-Job" ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis mit allen gesetzlichen Rechten und Pflichten.
Dies beinhaltet auch den besonderen Schutz als schwerbehinderter Mensch oder solche Dinge wie Entgeltfortzahlung oder bezahlten Urlaub.
Die Besonderheiten des "Mini-Jobs" beziehen sich lediglich auf sozialversicherungsrechtliche Dinge.

AW: Angabe bei 400€ Job

Verfasst: Dienstag 19. September 2017, 16:08
von valentin
Hallo,
also nicht nur den "normalen" Urlaubsanspruch wie jeder Arbeitnehmer sondern auch den Zusatzurlaub. Wichtig ist nur, man muss den AG über die Schwerbehinderung informieren.

AW: Angabe bei 400€ Job

Verfasst: Dienstag 19. September 2017, 19:40
von albin.göbel
luther hat geschrieben:Ob es bei einem Nebenjob auch besonderen Kündigungsschutz gibt
Zu Rechten geringfügig Beschäftigter bei Zusatzurlaub sowie Kündigungsschutz sbM vgl. auch ausführlich diese Website:
www.minijob-zentrale.de

Kontextlinks:
Merkblatt für Minijobber
Broschüre für Minijobber

Viele Grüße
Albin Göbel

AW: Angabe bei 400€ Job

Verfasst: Mittwoch 20. September 2017, 08:50
von luther
Guten Morgen,

ich bedanke mich für die schnellen und informativen Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen!

Gruß