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Kündigungsschutz

Verfasst: Mittwoch 6. September 2017, 13:06
von rzwo
Hallo,

Ich hätte eine Frage. in meiner Abteilung wird umstruktuiert, -arbeitsplätze fallen weg. Es gibt Mitarbeiter die eine Zugehörigkeit zum Betrieb von über 25 Jahren haben, und es gibt Mitarbeiter die eine Schwerhehinderung von 50 %haben, aber noch keine lage Zugehörigkeit zum Betrieb.

Wer würde seinen Arbeitsplatz verlieren? :?:

AW: Kündigungsschutz

Verfasst: Donnerstag 7. September 2017, 11:11
von CVedder
Kann man so überhaupt nicht qualifiziert beantworten. In beiden Varianten greift das Kündigungsschutzgesetz. Sozialauswahl und Punkte nach Familienstand,...... können einen Ausschlag geben. Der Kündigungsschutz nach dem SGB IX soll nur greifen, wenn zwischen Kündigungsgrund und anerkannter Behinderung ein Zusammenhang besteht.


Grüße
Christian Vedder

AW: Kündigungsschutz

Verfasst: Donnerstag 7. September 2017, 16:26
von valentin
Hallo,

Schwerbehinderte sind NICHT unkündbar!

Auf wel­che so­zia­len Merk­ma­le kommt es bei der So­zi­al­aus­wahl an? https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arb ... l#tocitem3