Vertrauensperson ist BEM-Beauftragter, Einsatz 1. Stellvertreter möglich?
Verfasst: Freitag 18. August 2017, 14:34
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich bin 1. Stellvertreter und habe eine Frage zur Heranziehung des Stellvertreters.
Die Vertrauensperson ist jetzt BEM-Beauftragter und möchte mich gerne zu BEM-Gesprächen bei Schwerbehinderten zusätzlich als Schwerbehindertenvertretung hinzuziehen. Da die Vertrauensperson die Rolle des BEM-Beauftragten hat, ist diese der Meinung mich zusätzlich hinzuziehen zu können.
Ich bin der Meinung dass das nicht korrekt ist, da die Vertrauensperson in dem Fall nicht verhindert ist und beide Rollen (BEM-Beauftragter sowie SBV) in einer Person verkörpert. Also das Gleiche Prozedere wie bei der Betriebsratsitzung.
Wie ist hier die Rechtslage? Über Informationen wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank und viele Grüße
Petra
ich bin 1. Stellvertreter und habe eine Frage zur Heranziehung des Stellvertreters.
Die Vertrauensperson ist jetzt BEM-Beauftragter und möchte mich gerne zu BEM-Gesprächen bei Schwerbehinderten zusätzlich als Schwerbehindertenvertretung hinzuziehen. Da die Vertrauensperson die Rolle des BEM-Beauftragten hat, ist diese der Meinung mich zusätzlich hinzuziehen zu können.
Ich bin der Meinung dass das nicht korrekt ist, da die Vertrauensperson in dem Fall nicht verhindert ist und beide Rollen (BEM-Beauftragter sowie SBV) in einer Person verkörpert. Also das Gleiche Prozedere wie bei der Betriebsratsitzung.
Wie ist hier die Rechtslage? Über Informationen wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank und viele Grüße
Petra