Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich bin 1. Stellvertreter und habe eine Frage zur Heranziehung des Stellvertreters.
Die Vertrauensperson ist jetzt BEM-Beauftragter und möchte mich gerne zu BEM-Gesprächen bei Schwerbehinderten zusätzlich als Schwerbehindertenvertretung hinzuziehen. Da die Vertrauensperson die Rolle des BEM-Beauftragten hat, ist diese der Meinung mich zusätzlich hinzuziehen zu können.
Ich bin der Meinung dass das nicht korrekt ist, da die Vertrauensperson in dem Fall nicht verhindert ist und beide Rollen (BEM-Beauftragter sowie SBV) in einer Person verkörpert. Also das Gleiche Prozedere wie bei der Betriebsratsitzung.
Wie ist hier die Rechtslage? Über Informationen wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank und viele Grüße
Petra
Vertrauensperson ist BEM-Beauftragter, Einsatz 1. Stellvertreter möglich?
-
- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Vertrauensperson ist BEM-Beauftragter, Einsatz 1. Stellvertreter möglich?
Guten Tag,
ich sehe das grundsätzlich genauso, daß die SBV nicht verhindert ist.
im Übrigen sollte die SBV mE Ihre Rolle dringend überdenken, da nicht nur bei der Heranziehung, sondern auch bei anderen BEM-Angelegenheiten eine Menge Interessenkonflikte drohen.
ich sehe das grundsätzlich genauso, daß die SBV nicht verhindert ist.
im Übrigen sollte die SBV mE Ihre Rolle dringend überdenken, da nicht nur bei der Heranziehung, sondern auch bei anderen BEM-Angelegenheiten eine Menge Interessenkonflikte drohen.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang