Seite 1 von 1

Delegation von Aufgaben der Bezirksschwerbehindertenvertretung / Hauptschwerbehindertenvertretung auf örtliche Schwerbehindertenvertretungen

Verfasst: Mittwoch 16. August 2017, 15:19
von BAM
Bei der Vielzahl der Diensstellen in den Geschäftsbereichen einiger Regierungen und Ministerien ist es manchen Bezirks- bzw. Hauptschwerbehindertenvertretung fast nicht möglich, an allen Auswahlverfahren der nachgeordneten Dienststellen für offenen Stellen teilzunehmen, auf die sich auch schwerbehinderte Menschen beworben haben.

Könnte man diese Beteiligung an den Vorstellungsgesprächen auf die örtlichen Vertrauenspersonen oder gemeinsamen Vertrauenspersonen für einzelne Bereiche (z. B. Schularten) übertragen und dann, auf der Grundlage der von diesen Personen erstellten Stellungnahmen bei der Regierung oder dem Ministerium entweder seine Zustimmung zur geplanten Personalmaßnahme geben oder aber seine Einwände formulieren? Oder gilt das Beteiligungsrecht ausschließlich für die zuständige Bezirks- oder Hauptvertrauensperson und ihre Stellvertreter?

Ich hoffe auf viele Einschätzungen aus dem Forum und bedanke mich schon im Voraus für alle Beiträge dazu.

AW: Delegation von Aufgaben der Bezirksschwerbehindertenvertretung / Hauptschwerbehindertenvertretung auf örtliche Schwerbehindertenvertretungen

Verfasst: Donnerstag 17. August 2017, 08:52
von alice58
Moin BAM,

ich schreibe mal so: die SBV / HSBV /GSBV usw. sind nicht übergeordnet, d. H. sie stehen Nebeneinander. Eine Delegierung kann nur von Unten nach Oben erfolgen: die SBV´n können, wenn sie Probleme nicht lösen können, die GSBV / BSBV usw. damit beauftragen, sich des Problems anzunehmen.
Als zweites: Du kannst nicht auf allen Hochzeiten gleichzeitig tanzen! Bei einer Vielzahl von Dienststellen, wie Du schreibst geht das einfach nicht mit einer Person, da heißt es die Stellvertreter aktivieren und mit hinzuziehen. Selbst dann wird nur ein kleiner Teil der Gespräche abgedeckt werden können. Du kannst aber den Arbeitgeber auffordern, die Bewerbungsunterlagen über Deinen Tisch laufen zu lassen. Selbst dann wirst Du Deine Stellvertreter brauchen.

Gruß Alice58 :)

AW: Delegation von Aufgaben der Bezirksschwerbehindertenvertretung / Hauptschwerbehindertenvertretung auf örtliche Schwerbehindertenvertretungen

Verfasst: Montag 4. September 2017, 07:06
von jada.wasi
"Könnte man diese Beteiligung an den Vorstellungsgesprächen auf die örtlichen Vertrauenspersonen übertragen?"

Nein, soweit nicht gesetzliche Aufgabe der örtlichen SchwbV, sondern gesetzliche Aufgabe der Stufenvertretung nach § 97 Abs. 6 Satz 3 SGB IX. Soweit es in einem Bereich sehr viele solcher Fälle gibt, kann das sachgerecht so organisiert werden, dass dann entsprechend mehr Stellv der BSBV bzw. der HSBV gewählt werden.

Zuständige SchwbV zu vereinbaren oder gar zu bestimmen am Bundesgesetz vorbei geht natürlich nicht. Darüber zu befinden ist dem Gesetzgeber vorbehalten.

Grüße
Jada Wasi

AW: Delegation von Aufgaben der Bezirksschwerbehindertenvertretung / Hauptschwerbehindertenvertretung auf örtliche Schwerbehindertenvertretungen

Verfasst: Dienstag 10. Oktober 2017, 12:55
von BAM
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es geht mir keinesfalls darum ein Bundesrecht zu umgehen. Vielmehr soll die Stufenvertretung weiterhin ihr Beteiligungsrecht wahrnehmen - das steht ja völlig außer Frage! Die Frage ist vielmehr, ob sie dabei auf Erkenntnisse der örtlichen Schwerbehindertenvertretung aus einer möglichen Teilnahme an den Gesprächen zurückgreifen kann oder nicht. Die Alternative wäre ja, dass auf das Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung an den Vorstellungsgesprächen verzichtet werden und die Stellungnahme der zuständigen Stufenvertretung aufgrund der Erkenntnisse aus den vorliegenden Akten erstellt werden muss.

Die Zahl der Stellvertreter entsprechend hoch anzusetzen ist eine gute Idee für die Zukunft, für die laufende Amtszeit aber ein Problem. Eine Nachwahl von Stellvertretern ist meines Wissen nach nur möglich, wenn es keinen einzigen Stellvertreter mehr gibt. Im vorliegenden Fall gibt es (noch) zwei Stellvertreter, die allerdings aufgrund ihrer anderweitigen (dienstliche und ehrenamtlichen) Verpflichtungen auch nicht in der Lage sind, an allen Gesprächen teilzunehmen und dennoch nicht bereit sind, zurückzutreten. Was allerdings in keiner Weise heißen soll, dass die Stellvertreter zum Rücktritt bewegt werden sollen!

Viele Grüße
BAM